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ard_logoARD-Programmbeschwerde:
Wording und fehlende Einordnung –
Jetabschuss durch US-Militär

Datum: 20. Juni 2017
Von: Volker Bräutigam & Friedhelm Klinkhammer
An: l.marmor@ndr.de

http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-20355.html
http://www.tagesschau.de/ausland/syrien-usa-russland-107.html

Sehr geehrte NDR-Rundfunkräte,

die missbräuchliche, weil kommentierend abwertende Bezeichnung „Machthaber“ für einen gemäß Völkerrecht als Staatspräsident anzusehenden Politiker rechtfertigte der ARD-aktuell-Chefredakteur Dr. Gniffke jüngst ausdrücklich und abwegig damit, solches „Wording" diene der vom Staatsvertrag gebotenen „Einordnung“, es sei also wesentlicher Bestandteil einer sachlichen Nachricht. Der werte Herr Chefredakteur belieben, Sie, die berufenen Repräsentanten des Publikums, am Nasenring herumzuführen. Enthielt z.B. fast jeder ARD-aktuell-Bericht über die Krim-Sezession „einordnende“ Floskeln über den Völkerrechtsbruch der Russen, so fehlen entsprechende Verständnishilfen stets dann, wenn das der transatlantischen, „prowestlichen“ konformistischen Linie der ARD-aktuell Abbruch täte.

Beispiel Tagesschaumeldung, am 19.06.2017 um 20 Uhr:

„Der Abschuss eines syrischen Kampfjets durch ein US-Flugzeug belastet die Beziehungen zwischen den USA und Russland. Der russische Vizeaußenminister Rjabkow sprach von einem Akt der Aggression und warf den USA vor, Terroristen zu unterstützen. Das russische Militär werde Flugzeuge der US-geführten Koalition als potenzielle Ziele ins Visier nehmen, hieß es in Moskau. Der syrische Jagdbomber war gestern bei Gefechten um die IS-Hochburg Rakka getroffen worden.“

Die Anwesenheit der US-Luftwaffe (und die der Verbündeten der USA) in Syrien ist an sich bereits ein Bruch des Völkerrechts, denn es gibt kein Mandat des UN-Sicherheitsrats dafür. Diese Erklärung gehört zum rechten Verständnis der Bedeutung des geschilderten Flugzeugabschusses zwingend in diese Nachricht. Der Abschuss selbst ist ein Kriegsverbrechen, denn für diesen Gewaltakt gibt es gem. Kriegsrecht keine gültige Grundlage. Das hätte ebenfalls erklärt werden müssen, ebenso, wie darauf hinzuweisen gewesen wäre, dass die russische Einschätzung „aggressiver Akt“ international rechtskonform ist; stattdessen wird die russische Reaktion jedoch – explizit im o.g. Artikel auf tagesschau.de – als Drohung hingestellt, obwohl sie nichts anderes als die rechtlich einwandfreie Bereitschaft darstellt, die syrische Souveränität zu schützen. Es hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass die US-amerikanische bedenkenlose Schießwut vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gehörte, was auch im aktuellen Fall unter anderem deshalb nicht erfolgt, weil sich die USA der Rechtsprechung des IStGH entziehen. Auch dies Detail wäre für eine qualifizierte Urteilsbildung der Zuschauer wichtig gewesen.

Es ist die Fortsetzung der bisher bekannten Linie, dass ARD-aktuell stattdessen erneut versucht, geopolitische Kriminalität indirekt als „Kampf gegen den IS“ für erklärlich und vertretbar auszugeben. Hier wird Berichterstattung mit Kriegspropaganda verwechselt, und zwar offenkundig bewusst und gewohnheitsmäßig. Auf diese Weise wird dem in der Politik längst alltäglichen Rechtsnihilismus auch im Verständnis des TV-Publikums Vorschub geleistet. Mit den Programmrichtlinien ist der o. g. Beitrag ebenso unvereinbar wie mit den Grundsätzen für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm "Erstes Deutsches Fernsehen":

§5 Programmauftrag
(1) Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale [...] Geschehen [...] zu geben.

§8 Programmgestaltung
Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Burger und Bürgerinnen beizutragen. Berichterstattung und Informationssendungen [...] müssen unabhängig und sachlich sein [...] Alle Beitrage haben den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt und Fairness [...] zu entsprechen.

ARD-Grundsätze
(3) Anforderungen insbesondere an Informationssendungen und -angebote
Die ARD hat bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung [...] zu berücksichtigen. [...] In Berichten und in Beitragen, in denen sowohl berichtet als auch gewertet wird, dürfen keine Tatbestande unterdrückt werden, die zur Urteilsbildung nötig sind. [...]

Der hier diskutierte Auszug aus der ARD-aktuell-Berichterstattung – die oft fast wortgleich mit allen anderen Mainstreammedien ist – belegt, was der österreichische Russlandexperte Hannes Hofbauer in seinem Buch "Feindbild Russland" (2017) treffend im Kapitel "Medienmeute losgelassen" beschreibt. Er zitiert u.a. die Kommunikationswissenschaftlerin Sabine Schiffer:

"Wie man einen Feind bastelt, bekommen wir derzeit lehrbuchmäßig vorgeführt. [...] Im alltäglichen Gebrauch der Medien fällt gar nicht mehr auf, wie das scheinbar zufällige Setzen negativ konnotierter Adjektive oder Wortzusammensetzungen die Wahrnehmung von gut und Böse beeinflussen [...] Zum Repertoire jeder Feindbildproduktion gehört dann auch noch das Hinzudichten kleiner und größerer Lügen, das "Messen mit zweierlei Maß", die "Dämonisierung und Dehumanisierung des ausgemachten Gegners. [...]“

Insbesondere für die neuen Mitglieder in Ihren Reihen dürften Hinweise erhellend sein, an welches Netzwerk im internationalen Informationswesen zu denken ist und wie man es sich vorzustellen hat, wenn hier von „transatlantischer Schlagseite der ARD-aktuell“ die Rede ist; hilfreich sind dabei die Arbeiten der Schweizer Studiengruppe „Swiss Propaganda“. Untige Links führen zu deren entsprechender Grafik für Deutschland sowie zu den jüngsten Studienergebnissen

https://swisspropaganda.wordpress.com/netzwerk-medien-deutschland/
https://swisspropaganda.wordpress.com

Ebenfalls von besonderem Interesse dürfte für Sie ein Vortrag sein, den der vormalige Justiziar des NDR, Dr. Werner Hahn, jüngst auf einem mdr-Podium hielt: http://www.mdr.de/medien360g/video-103576.html

Wir empfehlen Ihrer besonderen Aufmerksamkeit seine Anmerkungen über das Ungleichsheitsverhältnis zwischen dem Rundfunkrat und dem Management eines öffentlich-rechtlichen Senders (beginnend bei ca. 28’) und dem Anstaltsumgang mit öffentlicher Kritik.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer

Volker Bräutigam, Jahrgang 1941, ist Journalist. Er startete bei Tages­zeitungen in Süddeutsch­land und landete schließlich beim NDR in Hamburg. 1975-84 war er Redak­teur der Tagesschau, bis 1995 in der N3-Haupt­abteilung Kultur. Von 1996 an Lehr-und Forschungs­auftrag an der Fu Jen Catholic University, Taipeh.
Friedhelm Klinkhammer, Jahrgang 1944, ist Jurist. Von 1975 bis 2008 war er fest­angestellt beim NDR. Er war Gesamt­personalrats- und ver.di-Vorsitzender sowie zeitweise Arbeit­nehmer-Vertreter im NDR-Rundfunk- und Verwaltungsrat.

(Quelle)


Hier ist das von Bräutigam & Klinkhammer in der Programmbeschwerde angesprochene Video:

Wem gehört der Rundfunk?
Dr. Werner Hahn: Nichts ist so einfach, wie diese Frage zu beantworten

Der ehemalige Justitiar des NDR spricht von der Gemeinwohlorientierung als Ziel des öffentlich-rechtlichen Rundfunk und über die Grundlagen der gesellschaftlichen Teilhabe.

Do 04.05.2017 42:46 min