Rufmord-Kampagnen
Programmbeschwerde zum Film NSU-Komplex und Antwort des BR-Rundfunkrates
Bayerischer Rundfunk
Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats
Rundfunkplatz 1
80335 München
Programmbeschwerde „NSU-Komplex“, BR-Produktion, gelaufen am 18.10.2016
14.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren des BR-Rundfunkrates,
das Angebot zur Meinungsbildung in den öffentlich-rechtlichen Sendern muss dem Grundsatz der „Objektivität“ folgen. Der sogenannte „Dokumentarfilm“ „NSU-Komplex“ verstößt gegen diesen Grundsatz auf eklatante Weise. Auf der BR-Internetseite wird der Film folgendermaßen beworben:
„Der Dokumentarfilm von Stefan Aust und Dirk Laabs liefert einen umfassenden und genauen Überblick über die Hintergründe des NSU-Terrors (…).“
Diese Werbeaussage stimmt nicht, da kein Dokumentarfilm vorliegt. Es wird kein authentisches, wahrhaftes Bild der Hintergründe des sogenannten „NSU-Terrors“ gegeben, sondern eine Fiktion beschrieben…
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