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Wieder einmal gibt es Anlass für eine Beschwerde – diesmal zum Beitrag “Ukraine – Gefechte trotz Friedensgipfel“ innerhalb der 19:00 Uhr-Sendung „heute“ vom 11.02.2015.

Konkret ergeht die Beschwerde der Publikumskonferenz wegen Verwendung und Verbreitung von Film-bzw. Bildmaterials des rechtsextremen Asow-Bataillons innerhalb der eigenen Berichterstattung des ZDF, wobei wiederholt unkommentiert die entsprechende NS-Symbolik dargestellt wurde.

Originalscreenshot – Szene mittlerweile in der Mediathek (Klick!) überarbeitet

Über einen Zeitraum von ca. 10 – 15 Sekunden konnte der erschrockene Zuschauer  das Wappen des Asow-Bataillons inklusive Wolfsangel und schwarzer Sonne in beachtlicher Größe am rechten oberen Bildrand der Mattscheibe bestaunen.

Damit wurde der Beweis dafür erbracht, dass das ZDF offenbar Propaganda- Video-und Bildmaterial des Bataillons Azow für seine eigene Berichterstattung nutzt.

Angesichts der Tatsache, dass das beitragsfinanzierte ZDF über genügend Korrespondenten vor Ort verfügt, ist eine offene Übernahme von Propagandamaterial, einer der berüchtigtsten rechtsradikalen Bataillone im Konflikt, für eine objektive Berichterstattung nicht vermittelbar und stellt einen groben Verstoß gegen journalistische Grundsätze wie die Sorgfaltspflicht dar.

Für eine Berufung auf die laut §86 (a) Abs. 3 StGB zulässige Verwendung von NS-Symbolen innerhalb der Berichterstattung über „Vorgänge des Zeitgeschehens“ fehlen die Voraussetzungen, die eine explizite Formulierung des rechtsradikalen Charakter der entsprechenden Symbolik beinhaltet hätte. Auch ein fest umrissener Kontext, der die Verwendung des Materials gerechtfertigt hätte, ist nachweislich nicht vorhanden.