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ARD, Demokratie, Desinformation, Mediendiskurs, Propaganda, Staatsmedien, ZDF
Nach dem Schandurteil aus Karlsruhe findet der Rechtsanwalt und Klagevertreter Thorsten Bölck harte Worte bezüglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag und zeigt mögliche Wege auf, wie der europäische Gerichtshof das Urteil kassieren könnte. Aber was wäre damit zu erreichen?
An dieser Stelle sollte man sich keinen Illusionen hingeben. Selbstverständlich wäre ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein Erfolg und eine schallende Ohrfeige für die Systemclowns in ihren gesichtsfreien Burkas, die der Öffentlichkeit allen ernstes einreden wollen, dass die GEZ-Sender „durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken“.
Aber was würde geschehen, wenn der EGMR in Straßburg den Kirchhof-Mafiosi tatsächlich den Hintern versohlen würde? Dann ginge die Farce von vorne los, würde weitere Jahre dauern, Unmengen an Geld verschlingen und am Ende ist rein gar nichts Substanzielles zu gewinnen. Warum nicht? Weil die Pläne für einen steuerfinanzierten Staatsfunk längst in der Schublade liegen. Würden die GEZ-Sender rechtlich oder politisch augehebelt, würde Merkel – und jede andere Regierung – schlicht und einfach die Finanzierung ändern. Viel Spaß all jenen, die dann gegen diese Steuer klagen wollen!
walter z. sagte:
Wie sicher die Meisten, so habe auch ich kein anderes Urteil vom BVerfG, bezüglich des GEZ-Urteils, erwartet. Die billige Begründung des Gerichts ist bezeichnend und die Wandlung vom Tiger zum Bettvorleger eigentlich schon länger offenbar. Das BverfG, war mal unsere heimliche Regierung und ist nun ihr unterwürfiger Diener. Damit muss man in einer Teildemokratie nun mal rechnen.
Nicht mal der „Unrechtstaat“ DDR kam auf die Idee seine Propaganda mit Zwangsgebühren zu belegen. Die „Bild“ hätte sich die Lunge aus dem Hals geschrien, so nach dem Motto: SED-Zonenregime, lässt sich von Bürgern kommunistische Propaganda zwangsfinanzieren.
Mir kam gleich nach der GEZ-Geschichte in den Sinn, dass es zuvor schon in anderen Angelegenheiten fatale BverfGs-Urteile gab.
Auf RT wurde ich gleich fündig. Hasan Posdnjakow hat einiges zusammen getragen, das ich hier wiedergeben möchte.
„Glauben Sie noch, Sie leben in einem echten Rechtsstaat? Sie haben Zweifel? Damit stehen sie nicht allein da. Laut einer aktuellen Umfrage schmilzt das Vertrauen der Deutschen in die Rechtsprechung dahin. Über 40 Prozent der Befragten erklärten, sie haben eher geringes oder gar kein Vertrauen in die Justiz.
Dieser Vertrauensverlust kommt nicht von ungefähr. Wenn man sich die Entwicklung der letzten Jahrzehnte anguckt, ist es eigentlich überraschend, dass er noch nicht viel eher eingetreten ist. Einige Schlüsselereignisse haben maßgeblich zu dieser Vertrauenskrise beigetragen.
Zu nennen wäre an erster Stelle der völkerrechtswidrige Krieg gegen Jugoslawien im Jahr 1999. Er war weder von dem UN-Sicherheitsrat autorisiert, noch handelte es sich um einen Verteidigungskrieg. Somit war es eindeutig ein weder von der UN-Charta noch vom Grundgesetz gedeckter Angriffskrieg. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder räumte dies Jahre später selbst ein.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte jedoch einen Antrag der damaligen PDS-Fraktion gegen den Jugoslawienkrieg ab. Somit legitimierte das höchste Gericht der BRD faktisch den ersten deutschen Angriffskrieg seit 1945.
Eine weitere schändliche Episode der deutschen Juristerei ereignete sich im Jahr 2006. Nachdem bekannt geworden war, dass der deutsche BND die Invasion des Iraks seitens der US-Armee unterstützt hatte, stellten Friedensaktivisten Strafanzeige gegen die ehemalige Bundesregierung.
Der Generalbundesanwalt lehnte diese jedoch ab. Seine Begründung dafür war haarsträubend. Die Vorbereitung eines Angriffskrieges sei zwar verboten, nicht aber dessen Durchführung:
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar, so dass auch die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar ist.“
Na dann prost Mahlzeit!
Ein weiteres Beispiel ist die Frage, ob Hartz-IV-Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Jahr 2015 hatte das Sozialgericht in Gotha schwere verfassungsrechtliche Einwände gegen diese festgestellt und um eine Entscheidung seitens des Bundesverfassungsgerichts gebeten. Das oberste bundesdeutsche Gericht vertagt aber diese kritische Entscheidung von Jahr zu Jahr weiter. Somit werden die hochumstrittenen Zwangsmaßnahmen weiterhin gegen Millionen von Menschen angewandt.
Stattdessen beschäftigen sich die Verfassungsrichter lieber mit viel wichtigeren Themen, etwa im letzten Jahr mit der Frage, ob ein „drittes Geschlecht“ im Geburtenregister eingetragen werden darf. Ein Urteil zu den Hartz-IV-Sanktionen wird dagegen erst in mehreren Jahren erwartet.
Ein weiteres Beispiel für die zunehmende Entfremdung des deutschen Rechtssystems und der Rechtsprechung von der allgemeinen Bevölkerung ist das aktuelle GEZ-Urteil. Im Prinzip gleicht das derzeitige GEZ-System einem Zwangsabonnement. Dieses absurde System hat das Bundesverfassungsgericht insgesamt als verfassungsgemäß eingestuft.“
Alfred sagte:
Dem möchte man jetzt vorbeugen, indem man Hartz4Empfaenger gleich für fünf Jahre in ein bestimmtes für sie vorausgedachtes Arbeitsverhältnis zwingt, nach dem Teilhabechancengesetz, das auf den Weg gebracht ist.
Im Grundgesetz nimmt das Thema Arbeitszwang besonders breiten Raum ein – wohl nicht von ungefähr. Und dabei ist ausdrücklich nicht nur von „Steineklopfen“ die Rede!
Aber so geht das munter weiter fort, wie man ein Karussel dreht!
Wolf Lougarou sagte:
Wenn das Verfassungsgericht ein politisches Urteil gefällt hat, dann steht das Urteil gegen geltendes Recht. Und da unser Recht auf dem Grundgesetz basiert, dann ist das Urteil verfassungsfeindlich. Und weil unser Rechtsstaat auf diesem Grundgesetz basiert, dann ist dies auch en staatsfeindliches Urteil. Schließlich sind wir Volk der Träger dieses unseres Staates. Was diejenigen die das Urteil gefällt haben zu Volksfeinden macht. Hey, das kann ich nicht glauben, das geht nicht in meinen Verstand, sicherlich liege ich völlig falsch mit dieser Gedankenkette……
P.Rufianidis sagte:
Klartext auch von einem gewissen Heiko Schrang. Ist etwas esoteriklastig aber er hat Recht.
Zentralrat der Luden sagte:
Ob sich diese maskierten Knalltüten in Frauenkleidern mit merkwürdigen Narrenkappen auf den Köpfen selbst noch ernst nehmen ? Ich nehme sie nicht mehr ernst.
Anonym sagte:
Ja, das empfinde ich genauso wie Sie, diese Politclowns aus dem Altparteienkartell in ihren roten Frauenkleidern und mit ihren Narrenkappen kann wirklich keiner mehr ernst nehmen.
Vor diesen von der Hochfinanz und der Politik voll abhängigen Herrschaften, welche somit niemals im Namen und im Sinne unseres Volkes urteilen, habe ich schon sehr lange jeglichen Respekt und Achtung verloren.
Doch diese Herrschaften und ihre Schandurteile, wie auch die zwangsfinanzierten Staats.- Propaganda-. und Verblödungsmedien passen exakt zu dem bestehenden Unrechtssystem, der Staatssimulation „Bundesrepublik in Deutschland“.
Diese Staatssimulation basiert auf dem Vereinigtem Wirtschaftsgebiet in Deutschland im Handelsrecht, wir haben somit kein Staatsrecht, keine von unserem Volke in freier Entscheidung beschlossene Verfassung, sowie auch keine Bundesregierung; sondern lediglich eine von den Siegermächten beauftragte Treuhandverwaltung des Vereinigtem Wirtschaftsgebietes.
Es passt alles zusammen, nur nicht im Sinne und zum Wohl unseres Volkes.
hwludwig sagte:
Das mag sein. Trotzdem halte ich massenhafte Zahlungsverweigerung und Klagen für unbedingt notwendig. Denn umso totalitärer wirkt ein von Steuern finanzierter Staatsfunk, dessen Kompatibilität mit dem Grundgesetz nicht einfach zu begründen ist. Bei dem Bemühen, der politischen Parteien um einen demokratischen Anstrich, wird man sich einen solchen Schritt gut überlegen.
Anonymous sagte:
https://taz.de/!5518417/
Horst sagte:
Ja klar! Ich hatte dies eigentlich schon für dieses Urteil erwartet, aber den Wechsel hin zur echten Steuerfinanzierung von der EU besorgen zu lassen, das wäre ein Coup! Da hätte man den EU Skeptikern nebenher bewiesen, wie toll die EU doch ist.
Dann kann endlich ohne Rücksicht auf diese ewigen Nörgler gesendet werden, und bei der Gelegenheit könnte man auch noch einige Printmedien versorgen. Ein Traum der Linken.
Frank M. sagte:
Zu diesem Urteil und dieser Problematik wurde auf http://polpro.de/mm18.php#gez schon „Einiges“ geschrieben. Das Ganze ist Rechtsbeugung durch das BVerfG, denn im GG steht was ganz anderes. Deutschland hat keine Gewaltentrennung, ist damit überhaupt keine Demokratie..
Maren sagte:
„Weil die Pläne für einen steuerfinanzierten Staatsfunk längst in der Schublade liegen.“ Ganz genauso sehe ich das auch. Sobald der kritische Punkt erreicht ist, an dem durch Nichtzahler etc. die Finanzierung der Konzerne nicht mehr gesichert ist, wird umgeswitcht.
Frank M. sagte:
Ja, ein steuerfinanzierter ÖR wäre gut. Warum? Weil dann der BRH zu den maßlos überhöten Gehältern etwas mehr sagen könnte. 9035 € DURCHSCHNITT ist eindeutig zuviel. Wobei Gniffke und Gensing sicher darüber liegen. Aber für weniger findet der Merkelstaat ganz offensichtlich keine Claqueure. Und diese Parasiten sind für den derzeitigen Hofstaat ja leider überlebensnotwendig.
Anonymous sagte:
Wenn der Staatsfunk offiziell existiert (momentan wird seine Existenz geleugnet), wird man nicht mehr so einfach gegen russische Staatsmedien stänkern können
TRAUDEL sagte:
Genug der Schieberein – Steuern nur noch ZWECKGEBUNDEN u Nie ZU LASTEN DRITTER — das wäre ein Selbstheilungseffekt fürs ware RECHT HABEN .
F. S. sagte:
Neben den verfassungsrechtlichen Hindernissen, die bislang dafür gesorgt haben, dass der Rundfunk nicht über eine Steuer, sondern über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den Rundfunkanstalten und den Ministerpräsidenten der Bundesländer finanziert wird, spricht ein verwaltungssystematisches Argument gegen eine zukünftige Steuerfinanzierung:
Eine Rundfunksteuer obliegt der Gesetzgebung des Bundes, mithin der Kontrolle durch den Bundestag. Dadurch bekämen die Machenschaften den Rundfunk-Cosa-Nostra das breitest mögliche politische Forum, da sie jederzeit einer Befassung mit ihr im Parlament unterzogen werden können und darüber hinaus turnusmäßig bei der Verabschiedung des Haushaltes zum Thema werden.
wernerhh sagte:
Dok.
Dass dieses Urteil so kommt, war voraus zu sehen.
Gehe doch mal auf Veterans Today. com Hier wirst
du über die Weißen Wölfe lesen.Da kann man nur staunen..Gruß