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Rechtsanwalt Wilfried Schmitz:

Schwerste Verstöße gegen Völker­recht und Völker­straf­recht, Grundgesetz und Strafgesetzbuch im Zusammen­hang mit der Entsendung der Bundes­wehr nach Syrien und der Unter­stützung sog. „Rebellen“ in Syrien müssen vom General­bundes­anwalt aufgearbeitet werden.

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Begründung:

Die Begründung ergibt sich aus meiner Strafanzeige an den Generalbundesanwalt.

Das Recht muss über dem „Recht des Stärkeren“ stehen, sonst sind der äußere und innere Friede in Gefahr, überall in der Welt.

Die Petition soll die Abgeordneten im Deutschen Bundestag stärken, die gegen den Einsatz der Bundeswehr in Syrien gestimmt haben, und sich zugleich gegen alle Abgeordneten und Amtsträger richten, die für den Einsatz der Bundeswehr in Syrien verantwortlich sind.

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Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Selfkant, 02.03.2018 (aktiv bis 01.05.2018)


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