Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal

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NorbertHaering_Blog527

Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal

NorbertHäring… Die Richterin gab zunächst in Kurzform die vielfältigen Klagegründe und Argumente des Klägers wider. Dann erläuterte sie, wie sie die Sache sieht. Das hatte es in sich. Sie hat offenbar viel Sympathie für die Argumente des Klägers und hält den Rundfunkbeitrag für ein politisches „Skandalon“. Es sei gut, wenn viele Leute klagen, allerdings erwarte sie, dass letztlich eher auf politischem Wege als auf juristischem der Rundfunkbeitrag zu Fall gebracht werde. Man müsse hoffen, dass irgendwann die Politiker einsehen, dass „es so nicht weitergehen kann“, weil ihnen das Volk von der Fahne geht.

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8 Gedanken zu “Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal”

  1. Aletheianoesis sagte:

    Im Grunde genommen ist diese Rundfunkgebühr eine Steuer, es ist eine Steuer, weil diese Gebühr jeder zahlen muss, auch Firmen. Daher muss der Staat bzw. das Finanzamt die Rundfunksteuer einziehen. Richtig wäre es die Rundfunkgebühr Rundfunksteuer zu nennen. Damit ist die Rundfunkgebühr eben verfassungsrechtlich nicht zu halten, anscheinend hat wohl der juristische Experte einen Fehler eingebaut, welcher der Jurisprudenz nicht folgt. Denn es geht um die Definition, ist es eine Gebühr oder Steuer? Nach den möglichen Zwangsmassnahmen mit Haftbefehl etc. handelt es sich um eine Steuer. Damit darf kein Extraorgan und schon gar nicht privatrechtliches Organ die Rundfunksteuer einziehen, sondern das Finanzamt hat damit die Hoheit die Rundfunksteuer einzuziehen. Damit wäre schon ein Fall gegeben, den ein nicht staatliches Organ kann keine Steuer einziehen, sondern das Bundesministerium für Finanzen muss die Rundfunksteuer erheben. Somit ist das gesamte Konstrukt der sogenannten Rundfunkgebühr eigentlich nicht rechtmässig, sondern willkürlich.
    Die Klage wird solange abgewiesen bis ein guter Jurist den juristischen Fehler entdeckt.

  2. Anna Lytigger sagte:

    Die Sache ist eigentlich recht simpel:

    Zum Recht + Durchsetzung= zusammengefaßt zum Rechtstaat gehört als Allererstes mal logischerweise grundsätzlich die Staatlichkeit überhaupt. Diese haben wir auf deutschen Boden seit spätestens 1918 = Waffenstillstand nach WK I nicht mehr !!! Das Deutsche Kaiserreich hatte die Haaager Landkriegsordnung vor Beginn von WK-I unterzeichnet, also gilt das.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Haager_Landkriegsordnung

    Diese schreibt zum Abschluß von Kriegshandlungen einen Friedensvertrag vor. Deutschland hat den nur mit Rußland (Brest-Litowsk), nicht jedoch mit den Westmächten, den noch heutigen Besatzern bzw. siehe unten. Demzufolge gab es natürlich auch gar keinen WK II, das könnte es ja nur geben, wenn WK I nach HLKO erstmal überhaupt beendet worden wäre. Der „WK-II“ war also „nur“ die Wiederaufnahme der Kampfhandlungen. Da die Reichswehr in Form der hitlerschen Selbstermächtigung umgetauften Wehrmacht kapitulierte, (Keitel) wurde Deutschland weiterhin besetzt gehalten. Die Russen sind bekanntlich Anfang der 1990er Jahre aus Deutschland bzw. ihrem Besatzungsteil abgezogen. Das nennt man, sich an internationales Recht halten und sonst nichts weiter.

    Nun schreibt die HLKO auch Regeln für die Besatzer vor: So ist z.B. nach 70 Jahren die Besatzung aufzugeben. 1990 wurde das Grundgesetz für die BRD, also die eingesetzte Verwaltung (noch vor dem Beitritt der DDR) mit Wirkung vom 29.09.1990 mittels Aufhebung des Geltungsbereiches Artikel 23 aufgehoben. Wer sich heute eine Grundgesetz-Broschüre besorgt, wird diesen Umstand hinten in den „Änderungen“ finden. Der Trick mit der Textüberblendung in 23 ändert nichts an dieser Tatsache.

    Spätestens mit den Bundesbereinigungsgesetzen in 2006 + 2007 (~70 Jahre nach Besatzung) wurde Deutschland sozusagen „freigegeben“ – der Friedensvertrag zu WK-I fehlt aber immer noch, also gilt die HLKO weiter. Das BM der Justiz in Bonn!!!! (das ist kein Zufall sondern muß Bonn sein) bestätigt das auch auf Anfrage. Selbst die West-Besatzer halten sich im Grunde grob an das internationale Recht. Es wäre nämlich Aufgabe der deutschen Justiz und Beamtenschaft, sowie Exekutive an sich, endlich in Friedensverhandlungen mit den Alliierten zu treten. Die anderen müssen da gar nichts, der Unterlegene, in dem Falle wir, haben hier eine Holschuld. Nach einem erfolgreichen Friedensvertrag kann auch die UNO umgehend komplett & ersatzlos aufgelöst werden. Souveräne Staaten brauchen schließlich keinerlei Dachorganisation.

    Da hier in der Form nichts passiert bedeutet das natürlich Hochverrat am deutschen Volk (Im Grunde an der ganzen Welt). So erklärt sich auch der straffreie Austausch der Bevölkerung durch die Regierungschefin und sonstige Frechheiten. Diese sogenannten „Flüchtlinge“ sind allerdings explizit auch Opfer dieser Teufel, wir müssen die irgendwie dringend warnen hierher zukommen und/oder gar ihre Pässe wegzuschmeißen. Alles was sich in der teilvereinigten BRD seit 1990 abspielt, bewegt sich also im Handelsrecht. Durch die Anmeldung seiner juristischen Person beim Einwohnermeldeamt geht man schlicht einen Vertrag als „Personal“ ein auch wenn das selbstverständlich überwiegend aus Unwissenheit geschieht. Dementsprechend bekommt man ja auch den Ausweis als Apolide = Staatenloser.

    Davon abgesehen handelt es sich bei fehlender Staatlichkeit -Beweis siehe oben- schlicht um die Barbarei des „Recht des Stärkeren“. Die BRD und deren Unterfirmen + Fachbereiche hat halt die bewaffneten Kräfte auf ihrer Seite, so es sich auch bei vielen Helfern hier tatsächlich um Unwissenheit bzw. schnöden Opportunismus handelt.

    Es muß also unsere vorrangige Aufgabe sein, wieder Staatlichkeit -am besten natürlich Rechtstaatlichkeit- erst bei uns und dann in der gesamten Welt herzustellen. Mit Putin auf der einen und Trump auf der anderen Seite der „Mächtigsten“ was die derzeitige Bewaffnung angeht, wäre das wohl derzeit möglich. Sinnloses Verlieren mit Klagen vor den BRD-Handels- und freiwilligen Schiedsgerichten z.B. über diese lächerlichen GEZ-Peanuts hat hier gar keinerlei Zweck. Das inkl. der schmierigen Klebers & Co erledigt sich völlig alleine.

    Guck mal, was da seit Jahrzehnten in Klammern steht:

    Hier stand einmal: „Die Gerichte sind Staatsgerichte“

    https://dejure.org/gesetze/GVG/15.html

  3. waltorn sagte:

    Wusstet ihr eigentlich, dass die Pflicht, GEZ-Gebühr zu bezahlen, nicht mit dem Tod endet?

    Das ist zumindest einem Artikel in der Süddeutschen vom vergangenen Wochenende (Ausgabe vom 4.2.17; Seiten 11-13) zu entnehmen.

    Und zwar ging/geht es in dem Artikel um die Familientragödie in Drage vom Sommer 2015, bei der der Vater (wurde tot aufgefunden) vermutlich (!) seine Frau und seine Tochter umgebracht hat. Der Fall ist bis heute ungeklärt (war auch in Aktenzeichen XY zu sehen). Wenn die Frau nicht gefunden wird, dauert es 10 Jahre, bis sie für tot erklärt werden kann.

    Und jetzt kommt’s: der amtlich (Amtsgericht Winsen) bestellte Rechtsanwalt, der die finanziellen Angelegenheiten (sowie andere Dinge) der vermissten Frau regelt (“Betreuung eines Abwesenden” nennt sich das im Amtsdeutsch), sagt aus, dass auch die GEZ-Gebühr weiterhin bezahlt werden müsse. Denn für die Zwangsgebühren-Einzugszentrale zählt nicht der Tod eines Teilnehmers, sondern nur, ob eine Wohnung/Haushalt existiert.

    Zitat aus dem Artikel: “Die Rundfunkgebühren werden wie gehabt abgebucht, denn nicht der Tod entbindet von der GEZ, sondern erst ein aufgelöster Haushalt.”

    Ich nehme mal an, dass der gute Mann, alles versucht, um die laufenden Kosten der von ihm betreuten Person auf ein Mindestmaß zu reduzieren – demzufolge müßte er auch um die Pausierung der GEZ-Gebühren gebeten haben…
    Wenn das stimmt, dann wird die GEZ dennoch bis zum Auffinden der Leiche der Ehefrau noch 8 Jahre lang (ab diesem Jahr) Gebühren einziehen (bei der Tochter beginnt die 10 Jahresfrist erst ab deren 18. Geburtstag !).
    Ich kann’s nicht glauben!!!

  4. Dietmar Hoffmann sagte:

    …Ablehnung wegen „erwarteter Rabulistik und spitzfindiger juristischer Argumetnation der nächsten Instanz“ IM SINNE massivster medialer Propaganda FÜR: …Kriegs-treiber? …Kapitalverbrecher? …Massenmörder? …Globalisierer? …Gesetzesbrecher? …faschistische Strukturen? …Volksaufhetzung? …Feindbildschaffung? …Demokratie-abbau? …ultrarechte (Fake-) Staatmedien? …“unsere“ (Fake-) Regierung? …Staatsterror? …Terrorismus? …NATO- Terrorismus? …die Spaltung und Zerstörung unserer Gesellschaft? …, …., …, …

    …das alles beinhaltet also unser „öffenfliches Recht“?

  5. christoph sagte:

    In der Form ist er (Beitrag) ein Skandal. Meines Erachtens sollte man sich aber nicht auf die Möglichkeit des Einklagens auf Barzahlung konzentrieren. Dies würde im Erfolgsfall die Einziehung/Bezahlung max.etwas Erschweren.
    Das Hauptproblem der vorhandenen Antiphatie zu diesen Zwangsbeiträgen ist doch aber die Beteiligung, Förderung an der Verbreitung von Kriegshetze,
    Hetze und Verunglimpfung gegen andere Menschen, ganze Bevölkerungsgruppen, ganze Völker, Staaten, politisch Unliebsamen, dem Schüren von Bürgerkriegen, Unterstützung von sogenannten Regimewechseln, Unterstützung von illegalen kriegerischen Handlungen und die Maunupulation im Sinne der eigentlichen Täter und Verursacher durch den ÖR. Letzendlich zum Nachteil und auch gegen die Gebührenzahler drekt verwendet. Die Beispiele dafür könnten wir alle gemeinsam in einer z.Z. nicht endenwollenden Dokumentation zusammen fassen. Ich bin der festen Überzeugung das dies mit einer Sammelklage möglich sein muss. Juristischer Idiotie zum Trotze.
    Weil: vor dieser Tatsache kann sich kein Gericht öffentlich verweigern, um nicht auch noch den Desinterresiertesten auf die Wahrheit zu stoßen.

  6. Der neue Artikel von Corretiv

    Jobcenter missachtet Datenschutz
    https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/02/07/jobcenter-missachtet-datenschutz/

  7. Alois Müller sagte:

    Die Konsumenten der ÖR müssen das aber auch nicht so kleinlich sehen. Es geht doch nicht an, dass die Meinungsmacher für ihren Mist auch noch selbst zahlen müssen. Politik und Meinung zu machen ist auch so schon schwer genug!
    Beispiel:
    „In einem Leitartikel für das Magazin „Foreign Policy“ schlug die frühere Mitarbeiterin des US-Verteidigungsministeriums und ehemalige leitende Beraterin des Außenministeriums unter Präsident Obama, Rosa Brooks, insgesamt vier Wege vor, wie man Donald Trump aus dem Amt jagen könnte. Einer davon lautet: Militärputsch.

    So fordert Brooks, die inzwischen als Schwartz senior fellow beim Soros-Think-Tank „New America“ (dessen Vorstandsvorsitzender der Google-CEO Eric Schmidt ist) angestellt ist, Trump als geistig nicht fit genug zu erklären, um das Präsidentenamt auszuüben oder ihn eben mittels eines Militärputsches abzusetzen, falls ein Impeachment (also ein Amtsenthebungsverfahren) kaum Chancen auf Erfolg hat.“