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Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht erklärt eine Normenkontrollklage der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg für überwiegend erfolgreich.

tagesschau.de - ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig

Nach der Absetzung des für CDU-Kreise unbequemen Cherfredakteurs Nikolaus Brender, hatten die zwei Bundesländer geklagt, um den Einfluss der Parteien auf das ZDF zurückzudrängen.

In den Medien wird das Urteil überwiegend als Erfolg dargestellt 1,2,3,4,5 und auf den ersten Blick erscheint es auch so. Allerdings wird in dem Urteil nur das halbherzig umgesetzt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: KEIN Einfluss des Staates, respektive der Parteien auf die Sender, denn nur so könnte man tatsächlich von unabhängigem Journalismus sprechen.

Der Einfluss von Parteien und Politikern wird in dem Urteil bestenfalls gemindert, er wird aber auch zweiffellos zementiert.

Was die Medien bisher verschweigen: Es gibt eine abweichende Meinung des Richters Prof. Dr. Andreas L. Paulus, die selbstverständlich in der Pressemitteilung wiedergegeben wird.

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Die abweichende Meinung von Richter Paulus (die man sich als vorherrschende Meinung gewünscht hätte):

„Dem Urteil kann ich nicht zustimmen, soweit es im staatsfreien oder auch nur „staatsfernen“ Zweiten Deutschen Fernsehen die Mitwirkung von Mitgliedern der Exekutive in den Aufsichtsgremien für verfassungsrechtlich zulässig erklärt. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen Breite des Sendeangebots. Diesen Grundansatz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halte ich in Einklang mit dem Urteil auch weiterhin für richtig. Das Urteil setzt seinen eigenen Ansatz aber nur zum Teil um, obwohl sich seit dem ersten Fernsehurteil herausgestellt hat, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens dem Grundsatz der Staatsferne nicht gerecht wird. Die Gremien – und mit ihnen die Anstalten – passen sich der Politik an, nicht die Politik den Aufgaben der Gremien.

Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element eben dieser Vielfaltsgewährleistung um. Meiner Auffassung nach reicht eine Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht aus. Vielmehr halte ich eine weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates für erforderlich, um – nach dem Beispiel der meisten Länderanstalten – die Kontrollorgane des Zweiten Deutschen Fernsehens von staatlichem Einfluss zu emanzipieren. Bei ihnen ist die Gefahr einer politischen Instrumentalisierung höher als bei Mitgliedern von Parlamenten und Parteien, die von der Verfassung als Volksvertreter und Vermittler zwischen dem Staat und den Bürgern vorgesehen sind.

Allenfalls mag es noch angehen, im Sinne einer föderalen „Brechung“ die Mitwirkung von Exekutivmitgliedern im Fernsehrat zu einem geringen Maß zuzulassen. Ganz auszuschließen ist aber die Mitgliedschaft der Länderexekutive im Verwaltungsrat. Bei diesem führen die vagen Vorgaben des Urteils für die Pluralität der Staatsvertreter kaum eine wirksame Vielfaltssicherung herbei.“ (LINK;Hervorhebungen v. Autor)

Tatsächlich stellt sich das Urteil damit als kleine Korrektur, aber auch Zementierung einer Praxis heraus, die den Einfluss des Staates auf die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auch zukünftig gewährleistet. Der Kampf der Propagandaschau geht also notgedrungen weiter. Nur eine starke Kampagne der Zivilgesellschaft, die sich durch Zahlungsverweigerung gegen den Einfluss der Parteien zur Wehr setzt, kann auf Dauer dafür sorgen, dass wir für unser Geld auch tatsächlich unparteiliche, weitestgehend objektive, vielfältige und ausgewogene Informationen bekommen – so wie es der Rundfunkstaatsvertrag fordert.