Schlagwörter
ARD, Bundesverfassungsgericht, Desinformation, Propaganda, ZDF
Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht erklärt eine Normenkontrollklage der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg für überwiegend erfolgreich.
Nach der Absetzung des für CDU-Kreise unbequemen Cherfredakteurs Nikolaus Brender, hatten die zwei Bundesländer geklagt, um den Einfluss der Parteien auf das ZDF zurückzudrängen.
In den Medien wird das Urteil überwiegend als Erfolg dargestellt 1,2,3,4,5 und auf den ersten Blick erscheint es auch so. Allerdings wird in dem Urteil nur das halbherzig umgesetzt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: KEIN Einfluss des Staates, respektive der Parteien auf die Sender, denn nur so könnte man tatsächlich von unabhängigem Journalismus sprechen.
Der Einfluss von Parteien und Politikern wird in dem Urteil bestenfalls gemindert, er wird aber auch zweiffellos zementiert.
Was die Medien bisher verschweigen: Es gibt eine abweichende Meinung des Richters Prof. Dr. Andreas L. Paulus, die selbstverständlich in der Pressemitteilung wiedergegeben wird.
Die abweichende Meinung von Richter Paulus (die man sich als vorherrschende Meinung gewünscht hätte):
„Dem Urteil kann ich nicht zustimmen, soweit es im staatsfreien oder auch nur „staatsfernen“ Zweiten Deutschen Fernsehen die Mitwirkung von Mitgliedern der Exekutive in den Aufsichtsgremien für verfassungsrechtlich zulässig erklärt. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen Breite des Sendeangebots. Diesen Grundansatz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halte ich in Einklang mit dem Urteil auch weiterhin für richtig. Das Urteil setzt seinen eigenen Ansatz aber nur zum Teil um, obwohl sich seit dem ersten Fernsehurteil herausgestellt hat, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens dem Grundsatz der Staatsferne nicht gerecht wird. Die Gremien – und mit ihnen die Anstalten – passen sich der Politik an, nicht die Politik den Aufgaben der Gremien.
Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element eben dieser Vielfaltsgewährleistung um. Meiner Auffassung nach reicht eine Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht aus. Vielmehr halte ich eine weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates für erforderlich, um – nach dem Beispiel der meisten Länderanstalten – die Kontrollorgane des Zweiten Deutschen Fernsehens von staatlichem Einfluss zu emanzipieren. Bei ihnen ist die Gefahr einer politischen Instrumentalisierung höher als bei Mitgliedern von Parlamenten und Parteien, die von der Verfassung als Volksvertreter und Vermittler zwischen dem Staat und den Bürgern vorgesehen sind.
Allenfalls mag es noch angehen, im Sinne einer föderalen „Brechung“ die Mitwirkung von Exekutivmitgliedern im Fernsehrat zu einem geringen Maß zuzulassen. Ganz auszuschließen ist aber die Mitgliedschaft der Länderexekutive im Verwaltungsrat. Bei diesem führen die vagen Vorgaben des Urteils für die Pluralität der Staatsvertreter kaum eine wirksame Vielfaltssicherung herbei.“ (LINK;Hervorhebungen v. Autor)
Tatsächlich stellt sich das Urteil damit als kleine Korrektur, aber auch Zementierung einer Praxis heraus, die den Einfluss des Staates auf die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auch zukünftig gewährleistet. Der Kampf der Propagandaschau geht also notgedrungen weiter. Nur eine starke Kampagne der Zivilgesellschaft, die sich durch Zahlungsverweigerung gegen den Einfluss der Parteien zur Wehr setzt, kann auf Dauer dafür sorgen, dass wir für unser Geld auch tatsächlich unparteiliche, weitestgehend objektive, vielfältige und ausgewogene Informationen bekommen – so wie es der Rundfunkstaatsvertrag fordert.
ein Mensch sagte:
„… Das Urteil setzt seinen eigenen Ansatz aber nur zum Teil um …“ So sehen viele andere Urteile auch aus, wenn die Klagen nicht gar aus Arbeitsverweigerung ganz abgelehnt werden!
Arbeitsverweigerung bei Richtern sind Menschenrechtsverletzungen!
Demnächst bekommt ihr auch noch Autos von Audi, BMW; Daimler und VW in Teilen geliefert. So als IKEA -Revell Bastelpackung.
Wer wird für halbe Arbeiten schon voll bezahlt, siehe Gewinne der DAX Unternehmen etc. – Heuschrecken, außer Staatsbedienstete im ÖR -Richter die sich bedingungslos auf Kosten der Schaffenden am Giroautomaten voll bedienen können?
Aber die Industrie gibt euch trotz falscher Sparsamkeit auch ganze Autos, Airbusse und AKWs, nur an der Qualität wird gespart durch Mobbing; Zeitdruck Lohndruck u.s.w..
Ähnlich sieht es auch in anderen Branchen aus:
– Mäusekod im Müllerbrot
– Gammelfleisch für Polizisten
– Dioxin Eier
– die neue Bakterien & Viren Vielfalt in Krankenhäuser
u.s.w.
Alles halbe Sachen und Qualität in Deutschland, wie in Entwicklungsländer.
So ist die einseitige Propaganda von ARD und ZDF etc. auch nur eine halbe Berichterstattung an der sich Halbwertige Richter zur Hälfte informieren können.
Aber wenn alleine Richter ihre Arbeit voll erledigen würden so wäre denen aufgefallen, das die – Willkür – mit der Menschen (Juden; Polen; Sinti; Roma etc..) vor 1945, aus der Gier der Globalplayer, politisch verfolgt; diskriminiert; enteignet; versklavt und in Zwangsarbeit gehalten wurden, so müssten die sich nicht durch diese Politiker der Gier entwürdigen lassen.
Vgl.:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv006132.html Rn. 126 – 144
Aber das ist auch ein Erfolg der Medien von ARD – ZDF, Bild Bans Bunte, RTL – Bertelsmann; Spiegel u.s.w. die die Hatz auf Hartz IV Empfänger geblasen hatten.(1)
„… Die Gremien – und mit ihnen die Anstalten – passen sich der Politik an, nicht die Politik den Aufgaben der Gremien. …“
Oben drauf kommt noch das die Politiker, die den Sendern die Richtung diktieren, wie einst Funktionären (heute Lobbyisten) die Marschrichtung diktiert bekommen. Dazu schrieb das BVerfG bereits:
BVerfGE 2, 1 – SRP-Verbot
Rn. 41
„… Lebendiges politisches Leben könnte dann zugunsten eines bloßen Funktionärtums erstickt, der echte Politiker in die politische Vereinzelung getrieben werden. Daß damit letztlich auch Gefahren für den demokratischen Staat selbst heraufbeschworen werden können, mag unter Hinweis auf das Verhalten der demokratischen Parteien bei ihrer Entmachtung und anschließenden Vernichtung durch die NSDAP im Jahre 1933 hier nur angedeutet werden. “
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv001002.html
(1) Dazu passt auch die Einstellung der Propaganda-Medien und vor allem der Politiker dessen alternativloses Wissen welches z.T. aus copy/paste besteht. Aber wenige Journalisten hatten bereits unsere alternativlosen christlichen Politiker mit ihrer Todsünde der Gier erkannt:
„Mit Schirm, Charme und Melone Richtung Abgrund“
„… Die besten Aussichten auf ein politisches Spitzenamt hat heute, wer … Das ist nicht ganz neu. Schon 1976 hatte der CDU-Chefstratege und Wahlkampfexperte Peter Radunski gefordert: „Nicht interne Kompetenz, sondern außenwirksame Ausstrahlung muß die Entsendung von Unionspolitikern zu Fernsehrunden und Fernsehveranstaltungen aller Art bestimmen.“5
[…]
5) Zit. n.: Thomas Mergel: Propaganda nach Hitler. Eine Kulturgeschichte des Wahlkampfs in der Bundesrepublik, Göttingen 2010, S. 199f.“
Quelle: Mainzer Mediedisput doku 2010 Seite 132
Klicke, um auf doku_2010.pdf zuzugreifen
ARGEn; Job-Center welche SS Tätigkeiten zu Enteignung etc. durchführen; Sanktions-Politiker der Gier und Unterdrückung; das Bundesverfassungsgericht; das Bundessozialgericht; die Landessozialgericht; Sozialgericht; etc.. kann man in so einem – Rechtsstaat der Willkür – entlassen, wie nach 1945!
Male sagte:
Dann gib uns mal eine Anleitung wie wir den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen können ohne mit strafe zu rechnen oder einem langen gerichtlichen weg der mit hohen kosten verbunden ist und nichts verspricht.