Schlagwörter
Bundeswehr, Demokratie, Desinformation, Jugoslawien, Kriegspropaganda, Lügen, NATO, Propaganda, Rechtsstaat, Völkerrecht, Verschweigen
Wilfried Schmitz:
Wie die Deutschen ab 1999 wieder zu völkerrechtswidrigen Angriffskriegen aufgestachelt wurden
Vorab:
Jedem Menschen sollte klar sein: Für die, für die Angriffskriege und die damit einhergehende Verletzung von Völker- und Menschenrechten nur ein Witz sind, für die ist der einzelne Mensch mit seinem Recht auf Leben und Gesundheit und ein Leben in Würde wohl kaum von Bedeutung.
Dass das Völkerstrafrecht für politische Eliten, die für massivste Verletzungen von Völker- und Verfassungsrecht verantwortlich sind, bislang offenbar nur ein Witz ist, der die gute Stimmung in einer öffentlichen Diskussion nicht beeinträchtigen, sondern allenfalls heben kann, zeigen öffentliche Geständnisse wie die von Schröder in:
Da die Ereignisse Jugoslawien schon ca. 20 Jahre zurück liegen, sei zur Erinnerung auf die Sachverhaltsdarstellung in dem Beschluss des BVerfGs vom 25. März 1999 – 2 BvE 5/99 – verwiesen (Zitat):
„Seit den Abendstunden des 24. März 1999 führt die NATO unter Beteiligung der Bundeswehr Luftangriffe gegen die Föderative Republik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) durch. Der Bundestag hat am 16. Oktober 1998 dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte entsprechend dem von der Bundesregierung am 12. Oktober 1998 beschlossenen deutschen Beitrag zu den von der NATO zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt geplanten, begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen für die von den NATO-Mitgliedstaaten gebildete Eingreifgruppe unter Führung der NATO“ zugestimmt (vgl. BTDrucks 13/11469; BT-Plenarprotokoll, 13. WP, 248. Sitzung vom 16. Oktober 1998, S. 23161 )…..
Der 13. Bundestag hat am 16. Oktober 1998 militärischen Maßnahmen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo zugestimmt. Dieser Beschluss ermächtigt zu Luftoperationen der NATO, die in Phasen durchzuführen sind. Bei diesem Beschluss war dem Bundestag bewusst, daß der Einsatz aller Voraussicht nach ohne eine Ermächtigung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen durchgeführt werden würde. Die Bundesregierung hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie dennoch einen Militäreinsatz der NATO für gerechtfertigt hielt (vgl. BTDrucks 13/11469, S. 2). Der Beschluss vom 16. Oktober 1998 deckt damit die gegenwärtigen Luftangriffe der NATO.
bb) Die neueren Beschlüsse des 14. Bundestages haben den ersten Beschluß vom 16. Oktober nicht verdrängt oder modifiziert. Sie beziehen sich auf spezielle Einzelfragen: auf ein Luftüberwachungsverfahren, welches mit Jugoslawien vereinbart worden war (BTDrucks 14/16), auf den Schutz der OSZE-Mission im Kosovo durch NATO-Einheiten in Mazedonien (BTDrucks 14/47) und auf die Umsetzung eines Rambouillet-Abkommens (BTDrucks 14/397 ).
Die späteren Beschlüsse nehmen auf den Beschluß vom 16. Oktober 1998 Bezug und machen damit deutlich, daß auch der 14. Deutsche Bundestag an dem Beschluß zu einer militärischen Operation zur Verhinderung einer humanitären Katastrophe festhält.“ (Zitat Ende)
Der vorgenannte Beschluss des BVerfGs wird noch zu kommentieren sein, da militärischen Maßnahmen seinerzeit wohl kaum „zur Abwendung einer humanitären Katastrophe“ dienten, sondern eine solche humanitäre Katastrophe erst herbeigeführt haben.
Die völkerrechtswidrige Beteiligung der deutschen Bundeswehr an den Luftangriffen gegen Jugoslawien wäre m.E. durchaus vermeidbar gewesen. Denn hätte es noch mehr so mutige Soldaten gegeben wie seinerzeit der – mittlerweile verstorbene – Brigadegeneral a.D. Loquai
oder später – in einem anderen Zusammenhang –
der Soldat, der vom Bundesverwaltungsgericht wegen seiner Befehlsverweigerung zu einem aus seiner Sicht völkerrechtswidrigen Einsatz vom Bundesverwaltungsgericht in einem Disziplinarverfahren freigesprochen worden ist, siehe:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/pdf/210605U2WD12.04.0.pdf
dann wäre es den NATO-Staaten wohl nicht gelungen, Deutschland in die Schuld von Angriffskriegen zu verstricken und an dem Elend unschuldiger Menschen in anderen Ländern mitzuwirken.
Zur Erinnerung: Brigadegeneral Loquai wurde im Jahr 1999 mit Erreichen der besonderen Altersgrenze für Generale (60) pensioniert, die OSZE wollte ihn jedoch weiterhin als zivilen Mitarbeiter in seiner Funktion behalten. Deutschland stimmte zu. Dann gab es eine Panorama-Sendung, in der Loquai den „Hufeisenplan“ als „fabriziert“ entlarvte. Daraufhin zog Scharping Loquai von der OSZE ab
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2000/erste7388.html
Wenn später wurde in der Monitor-Sendung „Es begann mit einer Lüge“ (s.u.) nicht nur bewiesen, dass – entgegen der Bildungslücke von Scharping – Gas schwerer als Luft ist, sondern dass Scharpings Behauptungen, mit denen er die Beteiligung der Bundeswehr im Kosovo-Krieg gerechtfertigt hatte, schlicht dummdreist gelogen waren, siehe:
Die neuen Erkenntnisse dieser Monitor-Sendung, die Scharping als eindeutigen Lügner überführte, warten bis heute auf eine strafrechtliche Aufarbeitung.
Scharping darf noch heutzutage auf Parteitagen der SPD auftreten und daran erinnern, wie sehr er immer gegen Unrecht „protestiert“ hat:
Es muss darauf hingewirkt werden, dass sich das ändert, da die Straftaten, die mit diesem Völkerrechtsbruch verwirklicht wurden, sind bis zum heutigen Tage nicht verjährt, insbesondere die „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ gem. § 80 StGB (in der 1998 und 1999 gültigen Fassung) i.V.m. Art. 26 GG.
Hierzu ist die Übermittlung einer weiteren Strafanzeige an den Generalbundesanwalt beabsichtigt, nicht zuletzt auf Grund der phantastischen Unterstützung meiner Petition zu meiner Strafanzeige zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien:
Es gibt also – jenseits aller (politischen) Grundüberzeugungen – unzählige Menschen, die diesen Völkerrechtsbrüchen endlich öffentlich widersprechen möchten und Konsequenzen fordern.
Stichhaltige Argumente und Widerlegungen zu der damaligen Argumentation der Generalbundesanwaltschaft gab und gibt es genug.
So vertrat der Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dieter Deiseroth in seinem Vortrag „Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta – … und die Bundeswehr?“, veröffentlicht in der Ausgabe SchlHA 11/2014, Seite 423 ff., die Auffassung (Zitat):
„Handlungsbedarf gibt es auch für den Generalbundesanwalt, der in mehreren Entscheidungen gemeint hat, das Verbot des Angriffskrieges in Art. 26 GG und in § 80 StGB erfasse nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, nicht aber dessen Beginn und Durchführung, was aber der klare Sinn und Zweck des Art. 26 Abs. 1 GG ist. Dies war und ist auch der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers von § 80 StGB, der dies in der Gesetzesbegründung klar zum Ausdruck gebracht hat:
„§ 80 umfasst nicht nur, wie der Wortlaut etwa annehmen lassen könnte, den Fall der Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern erst recht den der Auslösung eines solchen Krieges.“ (BT-Drucksache V/2860, S. 2, rechte Spalte, 2. Absatz).
Die Entscheidung der Generalbundesanwaltschaft (GBA) in Karlsruhe, in mehreren Einstellungsentscheidungen diese normativen Vorgaben zu missachten, bedarf der Korrektur. …. Dazu gehört auch, dass die Weisungsbefugnis der Bundesregierung gegenüber dem Generalbundesanwalt endlich beseitigt und die Klageerzwingungsrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und erweitert werden.“(Zitat Ende)
Straftaten wie die des Aufstachelns zum Angriffskrieg gem. § 80 a StGB, die durch solche Kriegs-Propagandalügen zugleich durch den damaligen Verteidigungsminister Rudolf Scharping und den damaligen Außenminister Joschka Fischer verwirklicht worden sind, sind mittlerweile zwar verjährt. Aber das dürfte gegenüber der Verwirklichung von § 80 StGB a.F. kaum ins Gewicht fallen.
Anmerkung: Durch das Gesets zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches vom 22.12.2016 (BGBl. I S. 3150), in Kraft getreten am 01.01.2017, wurde § 80 a StGB lediglich dahingehend geändert, dass der hinter dem Wort „Angriffskrieg“ in Bezug genommene § 80 StGB durch § 13 VStGB ersetzt wurde.
Bis zum 1.1.2017 hatte § 80 a StGB somit folgenden Wortlaut:
„Aufstacheln zum Angriffskrieg. Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
info@rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
Ergänzend zum Thema kann hier jedermann nachlesen, wie der ehemalige CIA-Agent Robert Baer schildert, wie er und seine Kollegen Jugoslawien ab 1991 unterwandert und zerstört haben:
„Sie gaben uns Millionen, um Jugoslawien zu zerstückeln“
Völkerrechtswidrig? Jetzt fällt sogar Ihr Anti-Propagandaportal auf solch ein Propagandawort rein. Da könnte man auch als „Rechtsverstoß“ bezeichnen wenn mein Nachbar seinen Nachbarn erschießt. Dann lautet die Schlagzeile in unserem Lokalblatt wohl „Nachbar rechtverstößt“ gegen Nachbar“. Liebe Redaktion, der Meuchelnachbar ist in erster Linie ein Mörder und erst in zweiter Linie ein Rechtsverstösser. Und Politiker die Angriffskriege anzetteln und damit auch Massaker an einer Zivilisten, das sind eben dann Massenmörder und Kriegsverbrecher. Sie haben eben nicht nur eine bußgeldbehaftete Völkerrechtsordnungswidrigkeit begangen. Mord ist Mord. –
Oder sollte ich mich jetzt täuschen?
Über die neuartigen smarten Rauchmelder von Google Nest sollen wirklich alle Daten über Menschen gesammelt werden. Von Privatgespräche bis hin zu Lieblingsstellungen beim Geschlechtsverkehr wirklich alles. Für die Stasi-Demokraten in Europa sind das alternativlsoe Maßnahmen!
Zitat: Straftaten wie die des Aufstachelns zum Angriffskrieg gem. § 80 a StGB, die durch solche Kriegs-Propagandalügen zugleich durch den damaligen Verteidigungsminister Rudolf Scharping und den damaligen Außenminister Joschka Fischer verwirklicht worden sind, sind mittlerweile zwar verjährt.
Zitat Ende
Das verjährt schneller als ein Titel von „Ämtern“ gegen Hartz-4 Empfänger
Dreckslochstaaten sind näher als Du denkst.
Es gibt einige Ereignisse, die recht schnell verjähren. Völkermord gehört nicht dazu. Beteiligung an ungerechten Angriffskriegen auch nicht. Wenn Deutschland die Türkei weiter bei dem krieg gegen die Kurden unterstützt wird das nicht mal juristisch aufgearbeitet. Auch die anderen Auswirkungen von Waffenexporten nicht. So bleibt. Die Wesete immer sauber und mn kann sogar die Lippe riskieren wenn Rusland gegen die Ukraine militärisch vorgehen würde.
Gemäß dem Nürnberger Prozesse 1945 müssen alle Chefredakteure und deutsche Politiker Klarheit darüber haben, dass die Tatbestände „Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges (Verbrechen gegen den Frieden)“, „Verschwörung“(als gemeinsamer Okkupationsplan und Verabredung zu Verbrechen) sowie „Kriegsverbrechen“ und solche gegen die Menschlichkeit zur Anklage gebracht werden sollen.
Solche Verbrechen verjähren nicht!
Die Entfesselung eines Angriffskrieges ist das schwerste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen nur dadurch unterscheidet, dass es sich in alle Schrecken der anderen Verbrechen einschießt und anhäuft.
Nachträgliches Verändern der Gesetze, ändert an den Kriegsverbrechen nichts!
Hey , diese beiden Fischer und Scharping waren waren die Kriegstreiber und haben somit den Krieg gegen Jugoslawien erst möglich gemacht, mit der Fälschung der Bilder
Hufeisenplan sowie die gezeigten Bilder von Auschwitz. Das sich diese Bande noch in der Öffentlichkeit zeigt ist eine Schande.MfG
Fischer, “ der Liebling der Deutschen „, hat sich sein Engagement sogar richtig vergolden lassen. Erst bekommt der, der keine Berufsausbildung hat eine Gastprofessur in den USA als Dankeschön geschenkt um dann im großen Stil mit Mdm. Albright in Ihrer Firma Geschäfte zu machen. Frau Albright und Fischer waren damals die entscheidenden Figuren in diesem Eroberungskrieg der USA mit Hilfe der NATO. Die USA haben das größte Militärlager nach Vietnam außerhalb der USA im Kosovo errichtet. Camp Bondsteel wird der deutschen Öffentlichkeit beharrlich verschwiegen und meine Kommentare über das Camp in Foren der Mainstreammedien regelmäßig zensiert. Der Kosovo mit seinen Drogenbossen an der Regierung, reingewaschen durch Den Haag, ist der beste Verteiler für das Opium aus Afghanistan, das über die Türkei kommt und viel Geld in die amerikanischen schwarzen Kassen insbesondere der CIA fließen lässt.
Scharping war nur die klassische Marionette, aber Fischer verkauft immer seine Seele, um seine Eitelkeit zu sättigen.
@ Carninus, völlig richtig, er saß die ganze Zeit unter den Rock von Albright.MfG