Schlagwörter

, , , , , , ,

zdf_80Wenn US-Stiefelputzer Norbert Röttgen (CDU), Vorsitzender des Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, in den „heute“-„Nach­richten“ des ZDF um 19 Uhr von einer „völkerrechtswidrigen Inter­vention“ der Türkei in Afrin/Syrien schwadronieren darf, ohne dass der staatliche Propagandasender in der Vergangenheit jemals darauf hingewiesen hätte, dass auch die Bundeswehr als Teil der US-Koalition völker­rechts­widrig in Syrien agiert, dann ist ein Maß an Verkommenheit, Heuchelei, Propaganda und Rechtlosigkeit erreicht, das schwerlich überboten werden kann.

Norbert Röttgen: „Jetzt, wo die Türkei völkerrechtswidrig interveniert nach Syrien, sind … befürwortende Gedanken über weitere Panzerlieferungsausstattung wirklich abwegig.“

Telepolis, 10. Dezember 2015:

Die Linke hat Norman Paech, Professor für Verfassungs- und Völkerrecht i.R. der Universität Hamburg, beauftragt, eine verfassungs- und völkerrechtliche Analyse des Syrieneinsatzes auszuarbeiten. Er kommt in seiner Analyse zum Schluss, dass der Einsatz sowie die gesamte militärische Aktion der US-geführten Koalition gegen das Völkerrecht verstoßen:

Wie man die Sache auch dreht und wendet, die ganze Konstruktion des Rechts auf Selbst­ver­teidigung steht auf sehr wackeligen Füßen. Soweit sich die Staaten auf die Zustimmung der irakischen Regierung für ihr militärisches Eingreifen im Irak berufen können, ist dagegen nichts einzuwenden. Nicht aber so für die Bombardierungen in Syrien, wo sich nur Russland auf die Zustimmung der syrischen Regierung berufen kann. Die Berufung auf das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung zugunsten eines Staates ist jedoch ohne Zustimmung des angegriffenen Staates nicht möglich

Norman Paech