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wdrDas WDR5 Medienmagazin „Töne, Texte, Bilder“ ist – ver­gleich­bar zum NDR-Fernsehmagazin „Zapp“ – ein Pro­pa­gan­da­format auf der Metaebene und als solches regelmäßiges Thema hier im Blog. Dort rechtfertigen und untermauern die gleichen staatlichen Lügner und Agitatoren regelmäßig die eigene Verleumdungen, Desinformation, Märchen und Narrative, die sie in den Tagen und Wochen zuvor in den ÖR-Anstalten unter dem Deckmantel des Journalismus verbreitet haben.

Nach Inkrafttreten des von ihm selbst initiierten „NetzDG“ wird dieser beleidigende Tweet von Heiko Maas gegenüber Thilo Sarrazin gelöscht. Bild anklicken, Archiv!

Die heutige Ausgabe bot für informierte und medienkritische Beobachter einmal mehr aufschlussreiches Material. Zur Einstimmung gibt es den WDR-„Netzexperten“ Jörg Schieb, der im Interview mit seinem Kollegen und Moderator der Sendung, Frank Wörner, eine „Zwischenbilanz“ nach 3 Wochen NetzDG zieht. Dabei schafft es Schieb, einerseits die Löschung der Maas’schen Beleidigung („Idiot“) gegenüber Thilo Sarrazin als Fehler zu bezeichnen und andererseits die unbedingte Durchsetzung der Löschung von Beleidigungen einzufordern. Irre, aber wahr.

Bild anklicken, WDR-Mediathek!

Frank Wörner: „Seit Anfang des Jahres gilt bei uns ja in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das bedeutet im Prinzip ja, das große soziale Netzwerke wie facebook, twitter, instagram & Co. verpflichtet sind, innerhalb von 24 Stunden Kommentare zu löschen, wenn sie – so wie es heißt – allgemein erkennbar strafbar sind. Wenn sie es nicht machen, müssen sie unter Umständen zahlen, das kann in die Millionen gehen. Und dieses Gesetz hat dazu geführt, dass die Netzwerke dem erstmal Folge leisten und sogar noch viel mehr löschen als nötig. Es gibt ne ganze Menge skurriler Beispiele und das ist mein Thema für unseren Netzkenner Jörg Schieb. Eigentlich soll das Gesetz ja dafür sorgen, dass Hatespeech keine Chance mehr hat, in der Praxis werden oft ganz andere Inhalte gelöscht, blockiert und gesperrt. Welche Beispiele belegen denn momentan besonders eindrucksvoll, dass es da schon mal die Falschen trifft?“

Jörg Schieb: „Nicht immer die Falschen, aber es gibt schonmal auf jeden Fall Beispiele, wo man sagt, hm, hätte man wahrscheinlich normalerweise von dem Gesetz nicht unbedingt abgedeckt gesehen. Heiko Mass, der Bundesjustizminister ist selbst betroffen. Ein Tweet aus dem Jahr 2010, im November, da hat er nämlich über den Autor Thilo Sarrazin geschrieben, er wär ein Idiot und schwupps war der Tweet gelöscht worden von Twitter und das hat natürlich für ne Menge Häme gesorgt, dass der Erfinder des Gesetzes selbst auch betroffen war….

In der Tat denken viele, und fehlinterpretieren meiner Meinung nach dieses Grundrecht, denken, sie dürften alles sagen, was sie denken und das ist natürlich Unsinn. Sie dürfen nicht alles sagen, schreiben, was sie denken, denn es gibt selbstverständlich Grenzen, nicht nur im Internet, sondern ganz allgemein. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt – so formuliert das Bundesjustizminister Heiko Maas – und damit hat er ja auch wirklich vollkommen recht. Kunst und Satire dürfen – wie wir wissen – einiges mehr, aber üble Nachrede, Hetze, Hass, Beleidigungen, die dürfen selbstverständlich nicht öffentlich gemacht werden. Und wir haben auch eine Einschränkung auf die Meinungsfreiheit, ganz selbstverständlich und das muss selbstverständlich auch durchgesetzt werden. Nur dieses Gesetz scheint nicht in der Lage zu sein, das tatsächlich zu erreichen, denn wir haben ja an den Beispielen gesehen, da wo Meinungsfreiheit eindeutig noch vorliegt, wird gekürzt, beschränkt, zensiert und in vielen anderen Bereichen, wo man wirklich was unternehmen müsste, da passiert nach wie vor nichts…“

(Quelle: WDR5)

Merke: Alle sind gleich, nur die Regierung ist gleicher – das meinen zumindest die „Experten“ vom Staatssender. Wer Gehaltvolleres zu dieser Causa erfahren möchte, ist bei Joachim Steinhöfel besser aufgehoben.