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ard_logoWie so oft ist es auch heute keiner der Studiogäste aus dem Milieu der Systemjournalisten, sondern ein Anrufer des ARD-Presseclub, der mit seiner Frage gleichzeitig eine erhellende Antwort gibt – und zwar nicht nur im Hinblick auf das Thema der Sendung: „3 Monate nach der Wahl – Wie Deutschland um eine Regierung ringt“.

Anrufer: „Ist es nicht so, dass letztendlich die Verfassung den Fraktionszwang oder alle Fraktionszwänge verbietet? Da steht drin: Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Wenn dieser Verfassungsgrundsatz endlich eingehalten würde, dann spielte es überhaupt keine Rolle, ob wir eine Minderheitenregierung haben oder nicht. Und da wär meine Frage, ob nicht generell der Parlamentarismus dahingehend mal durchdacht werden sollte, wirklich mal Verfassungsrecht und somit Demokratie überhaupt erst einzuführen.“

Mit diesem Hinweis auf das Grundgesetz, das auch den „Journalisten“ genauso bekannt sein dürfte, wie die geschilderte Realität, in der „freie“ Abgeordneten regelmäßig gegen ihren Willen genötigt werden, von einer Parteispitze vorgegebene Entscheidungen mitzutragen, legt der Anrufer gleichzeitig den Finger auf die Lüge von der Demokratie, weist den Weg hin zur Lösung der Probleme, die uns die Parteiendiktatur eingebrockt hat und desavouiert einmal mehr eine servile Hofjournaille, die das Volk tagtäglich in die Irre führt, damit unablässige Verfassungsbrüche wie dieser eben nicht von den Bürgern als solche erkannt werden.