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Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit bleibt meine grundsätzliche Weigerung, die GEZ-Gebühr zu zahlen, bestehen, wenngleich aus gänzlich anderen Gründen als bisher dargelegt.
Dabei geht es mir nicht einmal um die Rechtsprechung des Landgerichts Tübingen, die Ihre Gebühren-„Bescheide“ für nicht vollstreckbar hält (Landgericht Tübingen, Beschluss vom 16. September – Az.: 5 T 232/16).
Es geht ganz grundsätzlich darum, dass die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihren Auftrag zu objektiver Berichterstattung – offensichtlich im Sinne transatlantischer Netzwerke – seit Jahren mit Füßen treten und gegen Länder wie die Russische Föderation und Syrien auf der Basis grob verzerrter Darstellungen regelrecht zum Hass aufstacheln. Zahlreiche, auch wissenschaftliche Publikationen wie „Meinungsmacht. Der Einfluss von Eliten auf Leitmedien und Alpha-Journalisten – eine kritische Netzwerkanalyse“ von Uwe Krüger haben längt den Nachweis dafür erbracht, dass es diese Netzwerke gibt und wie diese über die Medien die Öffentlichkeit manipulieren, und dies ganz im Sinne von Gruppen und wirtschaftlichen Interessen, von deren Einfluss die Öffentlichkeit möglichst nichts erfahren soll.
Der erstaunte Bürger kann sich über Portale wie „Die Propagandaschau“ regelmäßig darüber informieren, wie namhafte Journalisten in ihren Sendungen – wieder einmal – die Realität auf den Kopf gestellt haben, und das in einem Ausmaß, das im 21. Jahrhundert wirklich unfassbar ist, gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Geschichte Deutschlands.
Wenn es den – angeblich vorhandenen – „westlichen Werten“ – womit offenbar nur noch Geld- und Aktienwerte gemeint sind – dient, dann werden beispielsweise Terroristen, die den syrischen Präsidenten Assad stürzen sollen, in „moderate Rebellen“ bzw. „gemäßigte Halsabschneider“ uminterpretiert. Dann weiß man, was die edlen Programmrichtlinien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch wert sind, vor allem dann, wenn man bedenkt, dass es in diesem schmutzigen Krieg offenbar nur um die Durchsetzung des Katar-Türkei-Gaspipeline-Projekts geht. Wenn hier in Europa irgendjemand mit Waffengewalt und vom Ausland massiv unterstützt einen solchen Terror gegen eine gewählte Regierung starten würde, dann würden die deutschen Leitmedien wohl kaum von „moderaten Rebellen“ oder „Friedensaktivisten“ sprechen.
Jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand kann sich vorstellen, was für Mittel in Bewegung gesetzt worden sein müssen, damit ein paar „nette“ „Rebellen“ den bewaffneten Kampf mit der syrischen Armee aufnehmen konnten.
Und wenn diese Propaganda dann auch noch mit GEZ-Zwangsgebühren finanziert wird, dann muss ich mir als Mensch und Jurist die Frage stellen, ob es nicht nur aus moralischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen überhaupt noch zu rechtfertigen ist, diese Propaganda – die aus wirtschaftlichem und politischem Interesse Desinformation und Hass verbreitet – mit seinem eigenen GEZ-Beitrag zu unterstützen.
Der GEZ-Gebührenzahler leistet – wenn ihm diese Zusammenhänge bewusst sind – mit seinem GEZ-Beitrag im juristischen Sinne faktisch Beihilfe zu Kriegstreiberei und Desinformation, die unendliches Leid über die Menschen im In- und Ausland bringt. Zudem sollen die Menschen in Europa, insbesondere in Deutschland, dann auch noch für Folgen dieser Kriegstreiberei – die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge – finanziell einstehen, ohne dass hierbei zumindest die Verantwortung der Staaten benannt wird, die mit ihrer Unterstützung diesen Krieg überhaupt erst möglich gemacht haben.
Diese Mitschuld, die ich durch die Zahlung der GEZ-Gebühr begründe, möchte und will ich nicht mehr auf mich nehmen.
Ein Mensch darf gem. Art. 4 Abs. 3 GG nicht zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Er darf aber auch nicht gegen seinen Willen – und sei es durch die Zahlung der GEZ-Gebühr – eingebunden werden in „die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.“
Welcher Wahnsinn auch immer gewisse Kreise befallen haben mag, abermals zu einer großen Aggression gegen die Russland anzustacheln. Eine solche Aggression hat nicht mit dem Willen der überwältigenden Mehrheit der Menschen in diesem Land zu tun. Die, die sich an diesem Treiben beteiligen, sollten darum wissen, dass sie sich irgendwann vor Gott – und so Gott will – auch schon zu Lebzeiten vor den Völkern dieser Welt für ihre (Un-)Taten verantworten müssen. Schon der 1. Weltkrieg wäre ohne Kriegstreiberei in den Medien nicht möglich gewesen. Und der Krieg in Syrien wäre ohne die Unterstützung der Propaganda in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ebenfalls nicht möglich gewesen.
Wenn die breite Öffentlichkeit wirklich erfahren würde, was in Syrien gespielt wird und welche Staaten den IS-Terror überhaupt erst ermöglicht haben, dann wäre dieser Krieg nicht mehr fortsetzbar, und die Flüchtlinge könnten in Ihre Heimat zurückkehren.
Die „Macher“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten darum wissen, dass ihre Berichterstattung – dank des Internets – nicht mehr „exklusiv“ ist und sie den Menschen nicht mehr erzählen können was sie wollen. Die Menschen können sich aus alternativen Medien informieren und können sich auf dieser Basis ein weitaus besseres Bild von der Realität machen. Was glauben denn Sie, wie lange sich die Menschen das noch gefallen lassen, dass sie täglich mit abstoßender Propaganda abgefüllt und regelrecht für dumm verkauft werden?
Von daher bitte ich aus Gewissensgründen um meine Befreiung von den GEZ-Gebühren. Dieser Antrag rechtfertigt sich auch aus dem Rechtsgedanken des Art. 20 Abs. 4 GG.
Zudem bin ich als Organ der Rechtspflege dem Gedanken des Rechtsstaats und somit auch dazu verpflichtet, mich an die Gesetze zu halten.
Ich möchte mich insbesondere nicht der Beihilfe zu dieser – von politischem Opportunismus und persönlichem Versagen getragenen – russophoben und antisyrischen Kriegshetze schuldig machen.
Wenn Krieg aus wirtschaftlichen Interessen so toll ist, dann können sich die verantwortlichen Journalisten doch als Söldner an der Front verdingen oder sich vor Ort um die Opfer der Kriegspropaganda kümmern. Auch das Geschäft mit der Not Anderer ist doch durchaus gewinnbringend.
Hochachtungsvoll
Schmitz
Rechtsanwalt
Dank an Wilfried Schmitz für das Einstellen in den Propaganda-Melder!![]()
Das Verwaltungsgericht München liefert eine neue Schote zum Rundfunkbeitrag
Die an Absurditäten bereits reiche „Recht“-Sprechung des Verwaltungsgerichts München zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist um eine weitere Schote reicher. In seinem (mindestens) dritten Urteil zum Thema gelangt das Gericht plötzlich zu der Auffassung, der Rundfunkbeitrag werde von vorne herein als Banken-Buchgeld geschuldet. Das Bundesbankgesetz, das Bargeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, sei nicht einschlägig, weil es sich nur mit Barzahlungen befasse.
[…]
Trotzdem hier der Aufruf. Bitte keine weiteren Klagen auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags in Bayern. Immerhin ist der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Stephan Kersten, also der Präsident der nächsthöheren Gerichtsinstanz, qua Amt Mitglied im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks. Als Bürger sollte man wirklich von einem bayerischen Verwaltungsrichter nicht verlangen, ein Urteil gegen eine Entscheidung einer Quasi-Behörde zu fällen, an der der Präsident des nächsthöheren Gerichts beteiligt war.
[…]
http://norberthaering.de/de/27-german/news/799-vg-muenchen-gez-3
Wenn die Rechte der Bürger derartig mit Füßen getreten werden, dann darf man sich nicht wundern, wenn Bürger keinen Rechtsweg mehr sehen und zu den Waffen greifen. Denn dann haben sie nach dem GG das Recht dazu.
Wer das wahre Gesicht dieser Republik wirklich „kennen gelernt“ hat, der weiß, dass öffentlicher Widerspruchdazu führen kann, früher oder später in den Fokus des Verfassungsschutzes zu geraten. Dieser „Schutz“ agiert dann nicht erkennbar nach Außen hin,sondern durch Dritte, insbesondere auch durch die Justiz.
Das Risiko wird der Autor dieses Protestbriefs an den – für ihn zuständigen – WDR gerne eingehen.
Der Autor wird jedenfalls seine Gründe haben, warum er seine Identität nicht – sogleich – offen gelegt hat.
Es wäre für den Autor bestimmt auch eine Überforderung, auf jede Anfrage zum „Gedankenaustausch“ einzugehen.
Hierbei ist zu beachten, dass viele Menschen propagandistisch derart manipuliert sind, dass nicht jede „Zuschrift“ freundlich wäre, sondern bloß der Einschüchterung dienen würde.
Die Öffentlichkeit inspirieren:Ja, wenn es um die Sache geht. Dann ist die Person, die das ermöglicht, nicht bedeutsam.
Aber unter Offenbarung der Identität an die Öffentlichkeit gehen und sich ggf.den Medienangriffen und den Diffamierungen in sog. „sozialen“ Netzwerken aussetzen? Das schadet nicht nur der Person, sondern – und das ist ja auch der Zweck solcher
Angriffe – am Ende auch der Sache. Wer kann denn schon differenzieren zwischen der Sache, für die eine Person einsteht, und der Person selbst? Es wird viel dafür getan, insbesondere viel Geld dafür ausgegeben, damit diese Differenzierung möglichst nicht gelingt.
Hinter diesen Angriffen stecken übrigens regelmäßig – staatlich und semi-staatlich – finanzierte Gruppen, und deren Ressourcen sind nahezu unbegrenzt.
Einen Einzelnen kann man platt machen, das gesamte Volk nicht, jedenfalls nicht ohne ohne Weiteres bzw. ohne „Eingriff von Außen“.
Wenn der Autor es möchte, dann wird er es der Öffentlichkeit irgendwann auch ermöglichen, den weiteren Werdegang seines GEZ-Streits mitverfolgen zu können.
Ein solcher „Antrag“ an die zuständige Landesrundfunkanstalt ist übrigens mit keinen jur. Risiken verbunden, wenn der Antragsteller seine GEZ-Gebühr „unter Vorbehalt“ weiterzahlt. Dann gibt es schon keinen Anlass, den GEZ-Schuldner auch nur abzumahnen.
Wenn (zehn-)tausende – gerne auf der Basis dieser Vorlage – bei ihrer Landesrundfunkanstalt einen solchen Antrag stellen würden, dann wäre das ein Zeichen.
Natürlich darf niemand, der die Rechtsprechung des BVerfGs kennt, darauf hoffen, dass sich dieses Gericht letztlich gegen die GEZ-Gebühr stellt.
Aber es wäre doch spannend zu erleben, wie sich dieses Gericht selbst diskreditiert, wenn es die Kriegstreiberei der öffentlich-rechtlichen Sender nicht dementieren, dann aber gleichwohl begründen muss, warum das von jedem Haushalt mit der GEZ-Gebühr finanziert werden muss. Das wäre dann ein „Offenbarungseid“.
Das BVerfG hat die Rettungsschirme für Banken abgesegnet, auch die rechtswidrige Geldpolitik der Europ. Zentralbank. Das waren schon solche Offenbarungseide.
Als Beispiel dafür, wie der WDR Bürger terrorisiert, möchte ich an den Fall
WDR ./. Wolf-Dieter Roth (WDR)
erinnern.
http://www.dl2mcd.de/past.html
Dem Autor ist es absolut Recht, wenn der Text als „Standardvorlage“ benutzt und auf die eigenen Bedürfnisse angepasst wird.
Damit der juristische Rahmen stimmt, sollte dieser Antrag aber wie folgt adressiert und eingeleitet werden:
An den
Intendanten des …(für das jeweilige Bundesland zuständige Rundfunkanstalt)
…
Ihre Beitragsnummer: ….; Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gem. § 4 Abs. 6 S. 1 RBStV
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 4 Abs. 7 S. 1 RbStV ist ein Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Für meinen (Wohn-)Sitz sind Sie die zuständige Landesrundfunkanstalt. Nach § 4 Abs. 6 S. 1 RbStV hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Diese Formulierung stellt klar, dass eine Befreiung zwingend zu erteilen ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Verwendung des Begriffs „insbesondere“ in § 4 Abs. 6 S. 2 RbStB stellt weiter klar, dass die dort genannten Fallgruppen nur beispielhaften Charakter haben.
Dieser Antrag entspricht der Notwendigkeit, vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gem. dem „Grundsatz der Subsidiarität“ den Rechtsweg ausschöpfen zu müssen (vgl. zu diesem Kontext die Entscheidung des BVerfGs vom 12.12.2012 – 1 BvR 2550/12). Die Rechtsprechung des Landgerichts Tübingen, die Ihre GEZ-Gebühren-„Bescheide“ für nicht vollstreckbar hält (Landgericht Tübingen, Beschluss vom 16. September – Az.: 5 T 232/16), ist mir bekannt, ist aber nicht für diesen Antrag, sondern nur für Verteidigung gegen etwaige Vollstreckungsmaßnahmen relevant.
Nunmehr zu Grund und Anlass für meinen Befreiungsantrag:
Ein menschliches Miteinander ist ohne ein Leben in Wahrheit, Einfachheit und einem Mindestmaß an Respekt für Mitmenschen nicht möglich. Eine Gesellschaft, die sich von solchen Geboten entfernt, zerstört sich letztlich selbst.
Vor diesem Hintergrund ist die gesamte Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Fragen der nationalen und internationalen Politik seit Jahren, insbesondere seit dem rechtslastigen Putsch auf dem Maidan-Platz, der Rückkehr der Krim in die Russische Föderation und dem Syrien-Krieg in jeder Hinsicht unerträglich geworden. Ich kann es deshalb – angesichts meiner religiösen Überzeugungen – vor meinem Gewissen nicht mehr verantworten, diese Propaganda durch meine GEZ-Gebühr zu unterstützen.
Es geht ganz grundsätzlich darum, dass die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihren Auftrag zu objektiver bzw. wahrhaftiger Berichterstattung – offensichtlich im Sinne transatlantischer Netzwerke – seit Jahren mit Füßen treten und insbesondere gegen Länder wie die Russische Föderation und Syrien auf der Basis grob verzerrter Darstellungen bzw. zielgerichteter Desinformation regelrecht zum Hass aufstacheln. Ihre öffentlich verbreite „Wahrheit“ entspricht offenbar nur noch dem, was sich irgendwelche „Think Tanks“ ausgedacht haben, um die Öffentlichkeit möglichst geschickt täuschen zu können.
Zahlreiche, auch wissenschaftliche Publikationen wie „Meinungsmacht. Der Einfluss von Eliten auf Leitmedien und Alpha-Journalisten – eine kritische Netzwerkanalyse“ von Uwe Krüger haben längt den Nachweis dafür erbracht, dass es diese Netzwerke gibt und wie diese über die Medien die Öffentlichkeit manipulieren, und dies ganz im Sinne von Gruppen und wirtschaftlichen Interessen, von deren Einfluss die Öffentlichkeit möglichst nichts erfahren soll.
Der erstaunte Bürger kann sich über zahlreiche Portale wie „Die Propagandaschau“ seit Jahren regelmäßig darüber informieren, wie namhafte Journalisten gerade auch öffentlich-rechtlicher Sender – wieder einmal – durch das ganze Arsenal rhetorischer Tricks die Realität auf den Kopf gestellt haben, , und das in einem Ausmaß, das im 21. Jahrhundert wirklich unfassbar ist, gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Geschichte Deutschlands.
Wenn es den – angeblich vorhandenen – „westlichen Werten“ – womit offenbar nur noch Geld- und Aktienwerte gemeint sind – dient, dann werden beispielsweise Terroristen, die den syrischen Präsidenten Assad stürzen sollen, in „moderate Rebellen“ bzw. „gemäßigte Halsabschneider“ uminterpretiert. Die Anzahl solcher Beispiele ist längst Legion.
Wenn man diese Entwicklungen reflektiert, dann weiß man, was die hehren Grundsätze und edlen Programmrichtlinien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch wert sind, vor allem dann, wenn man bedenkt, dass es in dem schmutzigen Krieg in Syrien offenbar nur um die Durchsetzung des Katar-Türkei-Gaspipeline-Projekts geht. Wenn hier in Europa irgendjemand mit Waffengewalt und vom Ausland massiv unterstützt einen solchen Terror gegen eine gewählte Regierung starten würde, dann würden die deutschen Leitmedien wohl kaum von „moderaten Rebellen“ oder „Friedensaktivisten“ sprechen.
Jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand kann sich vorstellen, was für Mittel in Bewegung gesetzt worden sein müssen, damit ein paar „nette“ „Rebellen“ den bewaffneten Kampf mit der syrischen Armee aufnehmen konnten. Hintergrundberichte dazu? Fehlanzeige.
Es gibt mittlerweile hunderte Beispiele für solche Desinformationskampagnen, die nicht selten aus Tätern Opfer und aus Opfern Täter machen. Und wer da widerspricht und kritisch nachhakt, der wird ganz einfach abgekanzelt und als „links“ oder rechts“ oder „Nazi“ verunglimpft.
Wenn diese Propaganda dann auch noch mit GEZ-Zwangsgebühren finanziert wird, dann muss ich mir als Mensch und Jurist die Frage stellen, ob es nicht nur aus moralischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen überhaupt noch zu rechtfertigen ist, diese Propaganda – die aus wirtschaftlichem und politischem Interesse Desinformation und Hass verbreitet – mit seinem eigenen GEZ-Beitrag zu unterstützen.
Der GEZ-Gebührenzahler leistet – wenn ihm diese Zusammenhänge bewusst sind – mit seinem GEZ-Beitrag im juristischen Sinne faktisch Beihilfe zu Kriegstreiberei und Desinformation, die unendliches Leid über die Menschen im In- und Ausland bringt. Dies gilt umso mehr, wenn beispielsweise – für westliche Nachrichtensendungen offenbar „maßgeschneiderte“ – Propaganda-Berichte von „Rebellen“ gesendet werden, die diese „Rebellen“ als Opfer des grausamen Assad-Regimes inszenieren. Es ist irrelevant, ob diese „Rebellen“ für diese selbstproduzierten Beiträge auch noch bezahlt werden. Es sind GEZ-Gebühren-finanzierte Sender, die die Berichte senden, um damit Stimmung zu machen.
Zudem sollen die Menschen in Europa, insbesondere in Deutschland, dann auch noch für Folgen dieser Kriegstreiberei – die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge – finanziell einstehen, ohne dass hierbei zumindest die Verantwortung der Staaten benannt wird, die mit ihrer Unterstützung diesen Krieg nicht nur möglich gemacht, sondern gezielt herbeigeführt haben. Dazu wird den Menschen jede Hintergrundanalyse verweigert. Hier in Europa dürfen wir – wie Vasallen – nur noch für die Folgen der Kriege aufkommen, die Staaten wie die USA im Auftrage von wirtschaftlichen Interessengruppen inszenieren. Aussprechen darf das hierzulande offenbar niemand mehr öffentlich. Aber der Brexit zeigt, dass Europa an dieser Vasallenpolitik zerbrechen wird, wenn die Menschen endlich die Zusammenhänge erkennen.
Diese Mitschuld, die ich durch die Zahlung der GEZ-Gebühr begründe, kann und will ich nicht mehr auf mich nehmen. Ein Mensch darf gem. Art. 4 Abs. 3 GG nicht zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Einen „Kriegsdienst mit der GEZ-Gebühr“ lehne ich ebenfalls ab. Ich will auch schlicht nicht dafür bezahlen, damit ich alltäglich in den Nachrichten durch das ganze Arsenal von propagandistischen Tricks – zu denen insbesondere Weglassungen, Über- und Untertreibungen, Emotionalisierungen gehören – angelogen werden kann.
Ein Mensch darf somit auch nicht gegen seinen Willen – und sei es durch die Zahlung der GEZ-Gebühr – eingebunden werden in „die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung“ eines rechtswidrigen Angriffskrieges. Der Einsatz der Bundeswehr und aller anderen Truppen in Syrien ist in jeder Hinsicht illegal, wenn sie nicht von der Regierung Syriens ausdrücklich gebilligt worden ist. Die permanente Provokation der Russischen Föderation ist ein einziger Wahnsinn, der den Lebensinteressen der Menschen in diesem Land widerspricht.
Aber das Völkerrecht scheint ja – wie der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender – nur noch ein unverbindlicher Witz zu sein, wenn es um die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen geht.
Welcher Wahnsinn auch immer gewisse Kreise befallen haben mag, abermals zu einer großen Aggression gegen die Russland anzustacheln: Eine solche Aggression hat nichts mit dem Willen der überwältigenden Mehrheit der Menschen in diesem Land zu tun.
Die, die sich an diesem Treiben beteiligen, sollten darum wissen, dass sie sich irgendwann vor Gott und – so Gott will – auch schon zu Lebzeiten vor den Völkern dieser Welt für ihre (Un-)Taten verantworten müssen. Schon der 1. Weltkrieg wäre ohne die Kriegstreiberei in den Medien nicht möglich gewesen. Und der Krieg in Syrien wäre ohne die Unterstützung der Propaganda in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ebenfalls nicht möglich gewesen. Wenn die breite Öffentlichkeit wirklich erfahren würde, was in Syrien gespielt wird und welche Staaten den IS-Terror überhaupt erst ermöglicht haben, dann wäre dieser Krieg nicht mehr fortsetzbar, und die Flüchtlinge könnten in Ihre Heimat zurückkehren.
Die „Macher“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden darum wissen, dass ihre Berichterstattung – dank des Internets – nicht mehr „exklusiv“ ist und sie den Menschen nicht mehr erzählen können was sie wollen. Die Menschen können sich aus alternativen Medien informieren und können sich auf dieser Basis ein weitaus besseres Bild von der Realität machen. Glauben Sie also wirklich, dass die Menschen es auf Dauer hinnehmen werden, dass sie täglich mit abstoßender Propaganda abgefüllt und regelrecht für dumm verkauft werden?
Die Verantwortlichkeit für den Ausbruch des ersten Weltkrieges wurde nie durch ein Gericht aufgearbeitet. Das sollte aber nicht zu der Annahme verleiten, dass die Verantwortlichkeit für den Ausbruch eines dritten Weltkrieges ebenfalls nie juristisch aufgearbeitet werden wird.
Von daher bitte ich aus religiösen und Gewissensgründen um meine Befreiung von den GEZ-Gebühren. Dieser Antrag rechtfertigt sich auch aus dem Rechtsgedanken des Art. 20 Abs. 4 GG.
Oder entspricht es mittlerweile der „verfassungsmäßen Ordnung“ bzw. der „fremdbestimmten Unordnung“ in diesem Land, dass deutsche Medien die Menschen in diesem Land in eine Spirale aus Hass und Gewalt hineintreiben, die – absehbar – letztlich auch nur zum Terror gegen unschuldige Bürger in diesem Land führen kann und auch schon geführt hat und darüber hinaus sogar die Gefahr eines Weltkrieges und damit in den endgültigen Untergang dieses Landes heraufbeschwört?
Zudem bin ich als Organ der Rechtspflege dem Gedanken des Rechtsstaats und somit auch dazu verpflichtet, mich an die Gesetze zu halten.
Ich möchte mich insbesondere nicht der Beihilfe zu dieser – von politischem Opportunismus und persönlichem Versagen getragenen – russophoben und antisyrischen Kriegshetze schuldig machen.
Lediglich höchst vorsorglich stelle ich klar, dass ich nicht die Absicht habe, meinen Standpunkt mit Medienvertretern zu diskutieren. Zu diskutieren ist da nichts mehr. Ich hoffe nur noch, dass alle die, die sich durch die bewusste Falschberichterstattung im juristischen Sinne verantwortlich gemacht haben, irgendwann auch dafür juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Die Frage ist nur noch, was geschehen muss, damit die Menschen in diesem Land das irgendwann einfordern werden.
Hochachtungsvoll
Es gibt Juristen wie Sand am Meer. ich kann mir nicht vorstellen, dass die alle von der Zwangsabgabe und dem, was damit unserem Staat (das sind wir) angetan wird. Ich als betroffener Bürger, dem die Diebe des Drecksrundfunk zum Hals raushängen, würde mich freuen, wenn ich wüsste, dass es vor Ort eine Gruppe von Anwälten gäbe, die mich gegen die organisierte Kriminalität des Drecksrundfunks vertreten würden. Dann könnte ich mich gegen das Regime wehren und die hätten eine Gelegenheit, sich einen Namen zu machen.
Es reicht leider nicht zu einem x-beliebigen Anwalt zu gehen. Ein Anwalt alleine hat kaum die Zeit, sich für einen Mandanten mit dem Regime auseinanderzusetzen. Und der eine Anwalt müsste auch sehen, dass die Interessen seiner anderen Mandanten gewahrt werden, was Zeit kostet. Er wird zwangsläufig darauf hinauslaufen, dass mehrere Bürger gemeinsam mehrere Anwälte beschäftigen. Alles andere wird nicht funktionieren.
Wo sind die Anwälte???
Hinsichtlich der Juristerei wäre folgende Frage von Relevanz: Welches Gericht der Welt ist dazu berufen, über mein Gewissen zu urteilen?
Oder anders gefragt: Wenn ihr den Rechtsweg ausgeschöpft habt (was nur Zeit verschafft, aber nicht zum Recht verhilft), was ist dann? Es ist doch für jemanden, der einen wirklichen Gewissenskonflikt hat, irrelevant, was ein Gericht dazu zu sagen hat.
Und was die Identität des Briefschreibers betrifft: Es würde sicher eine Menge Verweigerer auf ihrem Weg ermutigen und auch Unentschlossene bestärken. Falls bei mir irgendwann ein Haftbefehl eintrudeln sollte, werde ich den ggfs. auch öffentlich machen. Laut einer Juristin des SWR, zu der ich die Durchwahl habe und mit der ich schon öfters mal geplaudert hatte, hat zumindest der SWR nicht vor tatsächlich Erzwingungshaft zu beantragen.
Es nutzt nichts, sich auf das Gewissen zu berufen, weil die Frage, wer was bezahlen muß, nicht im Grundgesetz geregelt ist. Jeder darf Gewissensbisse haben, soviel er will. Insofern ist er „frei“. Aber zahlen muß er trotzdem. Wenn man so will, liegt der Fehler im Sytem des Grundgesetzes: dort müßte stehen, daß der Staat dem Bürger kein zahlungspflichtiges „Angebot“ – die Möglichkeit, den örR – zu nutzen, machen darf. Ein solcher Artikel fehlt aber im Grundgesetz.
Artikel 4, Abs 1 des GG lautet: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Die Freiheit des Gewissens ist unverletzlich. Für mich als Nichtjuristen klingt das ziemlich eindeutig: Keine staatliche Gewalt darf mich zwingen, meinem Gewissen zuwider zu handeln. Aber bestimmt gibt es kluge Rechtsausleger, die das ganz anders sehen.
Für mich spielt das eh nicht die Rolle. Wenn ich an einen Gott glaube, der jeden Menschen nach seinen Taten richten wird, dann werde ich dementsprechend nach meinem Gewissen handeln. Da ist es für mich auch irrelevant wie da die Gesetzeslage ist, oder wie da ein Gericht entscheidet. Und auf diesen Fall angewendet bedeutet das, dass ich diese Zwangsgebühr nicht freiwillig entrichten werde. Dann muss man mich eben einsperren. Ich hoffe standhaft zu bleiben in dieser Sache.
Moin Moin, ich hätte da mal eine Frage im Bezug zum Beitragservice. Im Urteil des Landgerichts Tübingen (Landgericht Tübingen, Beschluss vom 16. September – Az.: 5 T 232/16) wird ja festgestellt, das der Beitragsservice keinen behördlichen Charakter hat, somit keine Bescheide in dieser Form erstellen kann und somit auch nicht Vollstreckbar. Frage nun: Es hat sich ein Inkasso aus Mainz gemeldet mit der grossen Überschrift im Schreiben rechtskräftiger Bescheid und man solle zahlen. Dürfen die das überhaupt? Ich weis, das bei uns in M-V die Gerichtsbarkeit für den Beitragsservice nicht zuständig ist, zumal es auch Verwaltungsverfahrensgesetze gibt, je nach BL, wo die Landesrundfunkanstalten ausgenommen sind. Legt man jetzt ein Neues Ei?
Wissen ist Macht! Hier mal was zum sehen und lesen um zu verstehen was dieser Satz bedeutet:
Der folgende Vortrag von MPHans Xaver: Meier © über die Grundlagen des Rechtssystems sowie die mitgelieferten Dokumente sind DRINGENDST jedem m e n s c h e n zum Selbststudium zur Kenntnis zu bringen.
http://www.plasma-dach.org/InternallyNeeded/Dokumente%20zum%20Film%20von%20MP%20Hans%20Xaver%20Meier.zip
Es wird auch verständlich warum bei Gericht immer „in Sachen“ verhandelt wird.
Sehr gut. War zum Glück bei mir bisher nicht nötig, da ich bisher noch keinen Cent an die gezahlt habe und wegen eines Fehlers nicht mehr dazu aufgefordert wurde…
Sehr gut
„Ein Mensch darf gem. Art. 4 Abs. 3 GG nicht zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Er darf aber auch nicht gegen seinen Willen – und sei es durch die Zahlung der GEZ-Gebühr – eingebunden werden in „die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt,…“
In dem Fall darf man keinerlei Abgaben, in Form von Steuern oder was auch immer, an den Staat leisten.
Die meisten, schwersten und größten Verbrechen in einem Staat, begehn ja immer die jeweiligen Regierung und ihre Mittäter oder Hauptäter die im Auftrag der Regierung UND eigenständig, willkürlich ihre Verbrechen ausüben.
All diese Verbrechen werden AUSSCHLIEßLICH vom Volk finanziert und bezahlt.
Man kann es drehen und wenden wie man will. Selbst wenn ein Milliardär der Regierung ein paar Milliarden zukommen ließe für oder um Verbrechen zu begehen, hätte dieser Milliardär das Geld ausschließlich vom Volk erhalten.
Wir bezahlen nicht nur die Verbrechen die regierende gegen uns begehen, wir entlohnen sie auch noch fürstlich dafür.
So funktioniert diese verschissene kapitalistische Welt!
Olaf Kretschmann vs. Rundfunkbeitragspflicht
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Ich habe Herrn Kretschmann bereits mit einer ordentlichen Spende unterstützt.
Nicht bitten, fordern!
Sie verachten uns, beleidigen uns mit ihren Lügen! Die Lügen richten sich gegen unsere Intelligenz und Moral.
Die Würde ist unantastbar, es kann keine Bitte sein sie zu achten.
Ich hatte in meinem ersten Widerspruch 2014 geschrieben, ich würde erwarten, dass die Wohungsabgabe vom BVerfG gekippt, und der Rundfunk von der Politik reformiert werden würde.
Beide Erwartungen wurden bitter enttäuscht. Für die anstehende abschließende Entscheidung des BVerfG habe ich wenig Hoffnung.
Der Olaf K hat es längst erkannt, es gibt keinen Weg außer die Forderung nach Befreiung aus Gewissensgründen.
Entsetzlich, wir sind an diesem Punkt, benevolent geben sich die ÖR, dabei führen sie Krieg gegen ihr Publikum, und hetzen zum Krieg.
Zum Thema Syrien:
Mir dämmert langsam, dass es hier um mehr geht als eine Pipeline. Nur für den Bau einer Pipeline erscheinen mir all die Kriege zu aufwendig. Es geht um viel größeres.
Auch wenn ich die Meinung von Herrn Rechtsanwalt Schmitz uneingeschränkt teile, muß ich darauf hinweisen, daß der „juristische Gehalt“ des von ihm formulierten Antrages gleich null ist. Denn die GEZ-Gebühr wird nicht fällig, weil irgendjemand von dem Schrott des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Kenntnis nimmt, sondern weil die Gebühr gefordert wird für die Möglichkeit(!!!), sich durch den öR verblöden zu lassen. Wenn man die Verpflichtung zur Zahlung der GEZ-Gebühr angreifen will, so muß man gegen diese rechtliche Konstruktion argumentieren. Das ist auch mit guten Gründen möglich. Ich selbst klage aktuell gegen den WDR. Einen Termin zur Verhandlung gibt es allerdings noch nicht.
Der Juristische Gehalt eines von Diktatoren verfassten Gesetzes dürfte gleich null sein, oder? Hier geht es um ein grundsätzliches Freiheitsrecht, das in einer Demokratie und unter „normalen“ gesellschaftlichen Verhältnissen durch gar nichts zur Disposition gestellt werden kann. Unter dem Vorzeichen, dass in Deutschland keine normalen, demokratischen Verhältnisse herrschen, sondern totalitäre bis diktatorische, wäre ich dann auch bereit – um der Repression zu entgehen – auch eine unter allen Mitteln der staatlich-totalitären Gewalt erzwungene Abgabe zu zahlen, aber noch sind wir nicht wirklich so weit, oder etwa doch?
Fakt ist:
– Der gesetzliche Auftrag wird nicht erfüllt (Umfassende Berichterstattung zur Förderung der Kultur und der freien, demokratischen Meinungsbildung)!
= Dies ist der springende Punkt – wieso soll ich für etwas bezahlen, was der gesetzlichen Leistungsbeschreibung nicht entspricht?
Vielmehr wird die gesetzliche Leistungsbeschreibung konterkariert!
Denn:
– Die, die Bevölkerung manipulierende Berichterstattung, dient der Vorbereitung und Führung von Angriffskriegen.(Spätestens seit 1999 Serbien/Kosovo)
– Die Bundesregierung übt in Bezug auf das Grundgesetz und EU-Vereinbarungen Willkür-recht aus.
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Wer kann mich nötigen Verbrechen zu finanzieren?
Antwort: Bislang der Gerichtsvollzieher – der akzeptiert auch Bargeld.
Aus dem einfachen Grund nicht den Gesellschaftlichen k-o erleiden zu wollen (Schufa, etc.) beuge ich mich dem usurpierten Rechtssystem.
Dem Gerichtsvollzieher habe ich meine Handynummer gegeben, damit er sich bei mir möglichst freundlich ankündigen kann.
Wuff-wuff!
Von Olaf Kretschmann bei YT erklären lassen.
Mir wäre wichtig zu wissen, ob man sich aktuellen Verfahren anhängen kann.
Ein Link mit Erklärung zur Tübinger Entscheidung fände ich gut. Vor allem mit Erklärung, was genau passieren kann, wenn man die Zahlung verweigert.
Ansonsten gehe ich mit dem Beitrag absolut konform!
Ich habe pay-TV über UnityMedia, 19.90 € im Monat sind ca. 239 € im Jahr für fast 30 Sender. Die Zwangsgebühr beträgt 215 € für 3 Sender die ich nicht sehen oder hören will. Allein die Tatsache das ich das tun muss um einer Beugehaft zu entgehen, zeugt davon das wir in einem diktatorischen Staat leben. Und diese verblödeten Deutschen wählen weiter dieses 3 Parteiensystem CDU/SPD/GRÜNE. Deswegen wäre ich sehr dafür die Zwangsgebühr auf 500 € aufzustocken, denn Dummheit muss richtig weh tun.
Ich schließe mich dem Brief in vollem Umfang an.
Auch die Totalausspähung die NSA und das „Nichthandeln“ dieser Regierung, scheinen Grund genug auf Artikel 20 Absatz 4 zurückzugreifen. Ziviler Ungehorsam ist angesagt.Für das, was momentan in Deutschland geschieht, haben die Väter des Grundgesetzes genau diesen Artikel vorgesehen.Nur leider werden die, duch Parteien eingesetzten Bundesrichter, das völlig anders bewerten.
Als Kronzeugen könnte man Horst Seehofer anführen, der uns ja bereits kund getan hat, dass diejenigen, die gewählt sind, nichts zu sagen haben. Das ist die Bankrotterklärung der Demokratie.
Zitat Seehofer:
Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt.
Und die „sogenannten“ Gewählten haben nichts zu entscheiden…..!
Schön geschrieben. Allerdings zweifle ich ob das folgende Zitat
“Welcher Wahnsinn auch immer gewisse Kreise befallen haben mag, abermals zu einer großen Aggression gegen die Russland anzustacheln. Eine solche Aggression hat nicht mit dem Willen der überwältigenden Mehrheit der Menschen in diesem Land zu tun.“
auch wirklich so Bestand hat, denn die Wahlergebnisse in diesem Land sprechen eine grundsätzlich andere Sprache. Ich kann nicht Frieden mit Russland einfordern und immer wieder dieselben kriegstreiberischen Systemparteien legitimieren, in der Hoffnung, das sich etwas bessert. Das ist eine contradictio in adiecto.
Naja, ganz so ist es wohl nicht. Es gibt ja auch in den großen Systemparteien weite Kreise, die am liebsten sofort von der offiziell verordneten Konfrontationspropaganda abweichen wollen. Seehofer und weite Teile der CSU, aber auch der CDU-Basis würden am liebsten noch heute die ausgesprochen dämlichen sog. Wirtschaftssanktionen gegen Russland abschaffen. Aber sie können das innerhalb der Union bzw. gegenüber der bornierte Parteiführung nicht durchsetzen. Auch innerhalb der SPD würde die Mehrheit der Mitglieder am liebsten sofort eine neue Ostpolitik à la Willy Brand und eine Entspannung mit Russland herbeiführen. Auch hier wird das durch eine transatlantisch gesteuerte und feige Parteispitze verhindert.
Ja, was soll denn das jetzt für eine Entschuldigung sein?
Wenn sich die Basis nicht durchsetzen kann dann muss man
Diese Kriegstreiber Parteien an ihren Taten messen und die sind nunmal so wie sie sind.
Das Argument lass ich für niemanden gelten, es liegt doch an der Basis, der Parteiführung entsprechendes zu offerieren. Und bist du nicht willig, so fordere ich eine Abstimmung. Da dies aber nicht geschieht bzw. eine Abstimmung in den jeweiligen Parteien zu keiner Änderung führen würde, kann man davon ausgehen, dass die Partei – ob Kadavergehorsam oder nicht – als Gesamtheit hinter den Sanktionen und den tatsächlichen Kriegstreibern stehen. Und wo Krieg ist, da gibt es Profiteure und diese sind – wer will, wer hat noch nicht – die Kriegstreiber. Die wenigsten Soldaten werden im Schützengraben reich, aber die die auf der Anhöhe stehen und Flaggen hochhalten und für die der tote Soldat nur eine Nummer – ein Stückgut – ist, die verdienen sich eine goldene Nase.
Und wenn es schief geht? Nah dann zückt man die weiße Flagge, kriecht zu Kreuze, bekommt ein DUDU und 60 Jahre später versucht man es erneut…
Ich finde, das ist ein sehr beeindruckender, mutiger und natürlich auch inhaltlich absolut korrekter Brief. Aber ich fürchte, das wird diese zynischen Gestalten wenig interessieren. Die wissen zwar insgeheim ganz genau, dass die Vorwürfe der maipulativen und bellizistischen Berichterstattung 100%ig stimmen. Aber sie werden ihr Schutzgeld trotzdem mit aller Macht weiterhin eintreiben. So lange wie irgend möglich müssen die Massen für dumm verkauft und abgezockt werden, und das für mieseste Propaganda. Dafür leisten sie sich ja auch ein Heer von gewieften „Rechtsverdrehern“…
Ist denn „gemäßigte Halsabschneider“ ein Ausdruck der ÖR?
Wer soll denn dieser Anwalt Schmitz sein?
Wer sollst du denn sein?
Ein bisher stiller Leser dieses Blogs. Wäre trotzdem interessant zu erfahren, ob dieser Brief erfunden ist oder einen realen Sachverhalt widerspiegelt. Oder will der Herr Anwalt anonym bleiben?
Mit einer ähnlichen Argumentation boykottiere ich seit 2013 die GEZ-Zwangsabgabe und verzichte mittlerweile auf jedwedes juristisches Tamtam, das ohnehin nicht zielführend ist. Als ich 2014 die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert habe, meinte die GVin, man würde sich bald wiedersehen (im Sinne von Erzwingungshaft). Bis heute ist allerdings außer Drohbriefen des BS, eines Inkassounternehmens und Pfändungsersuchen (habe P-Konto, daher egal) bei der Bank nichts passiert.
Unter dem Artikel ist ein Link zum Propagandamelder, wo der Autor auch seinen Namen hinterlassen hat, den ich hier aus Datenschutzgründen entfernt habe.
Es gibt viele juristische Versuche gegen die Propagandasteuer vorzugehen, aber ich gehe davon aus, dass alles abgeblockt wird und der deutsche „Rechtsstaat“ sich in dieser Frage einmal mehr bis zum Unrechtsstaat verbiegen wird.
Dennoch leistet jeder Kläger aktiven Widerstand, insbesondere, wenn er sich auf die gezielte politische Propaganda beruft, der wir tagtäglich ausgesetzt sind. Die ist ja das eigentliche Übel und nicht die ÖR an sich.
Wer den Rechtsweg aus verständlichen Gründen scheut, sollte es den Verbrechern so schwer wie möglich machen, an das Geld zu kommen.
@Dok: Gute Frage, Dok! „Der hier“ ist offenbar ok! ;-)
Boah Dok, woher kommt das, dass du jedem immer gleich mit Aggro begegnen musst? Respekt für „Die Wahrheit ist…“ dass er darauf sachlich reagiert hat. Würde dir hin und wieder auch ganz gut tuen.
Du hast keine Vorstellung, was hier an Trollerei reinkommt. Die Frage nach der Person halte ich in diesem Fall für suspekt, weil es Trollen in der Regel darum geht, den „Überbringer“ der Nachricht zu diskreditieren, statt sich mit Inhalten auseinanderzusetzen. Eine „aggressive“ Replik soll zeit- und energieraubende Diskussionen von vornherein unterbinden, wenn der Verdacht der Trollerei besteht.
Doch, das kann ich mir sehr gut vorstellen, aber tu dir echt nicht den Zwang an damit jedem so negativ anzugehen. Damit erwischt du halt auch die ehrlich Interessierten. „Die Wahrheit…“ hätte genauso gut auch entsprechend angepisst reagieren können und dann wäre das ganze eskaliert. Wie schnell das bei dir geht habe ich ja selbst beim Thema Annexion/Integration der Krim erfahren dürfen. Sachlich war da echt nix mehr. Das finde ich -ganz ehrlich- ein wenig schade, weil du lieferst hier echt mehr als so ne simple Freund/Feind Rhetorik.
Ich finde, Dok hat genau die gesunde Härte, die es zur Moderation braucht und seine obige Reaktion ist verständlich.
@Yossarian: Kleiner Hinweis: Dok wird m.E. auch weiterhin neue Teilnehmer ansprechen, die mit einem „bedeutungsschwer-fingerzeigigen“ Touch daherkommen und inhaltlich Tendenz zeigen „den „Überbringer“ der Nachricht zu diskreditieren“! Da müssen wir noch durch, für eine Weile!
Völlig sicher fühlen sollten sich aber weniger autodiskriptive „Neue“ (mit der zitierten Zusatzeigenschaft) auch nicht…
@anonym: Ich habe ja geschrieben, dass ich Dok zum Teil verstehen kann. Ich kann mir nur ganz grob ausmalen, was er täglich an Scheisse vor die Haustür gekippt bekommt.
Trotzdem denke ich, dass ein wenig Sachlichkeit und Ruhe und auch Offenheit(!) generell nicht verkehrt sein können. Das entkräftet ja nicht die Inhalte.
@Yossarian: Dem ist ABSOLUT NICHTS hinzuzufügen? Mein Gott??! Warum bloß habe ich mich dann noch einmal geäußert??? Und auch noch auf „Kommentar absenden“ gedrückt… Ich verstehe mich manchmal selbst nicht! ;-)
LOL, stehst da im Mittelpunkt eines echten Dramas! :P
ROFL: Und nebenbei gesagt: SIE haben „die Prüfung“ bestanden! ;-)
@ hank.
ich bin bei der Grundrechtspartei ( Rundfunkbeitragsklage ) als Mitglied mit dabei.
Es ist da eine Klage auf den Weg man will bis zum Verfassungsgericht gehen.
Wie man mir mitgeteilt hat sind es 10000 – 15000 Kläger. Natürlich mit Rechtsbeistand.
Ob es gelingt ? MfG
@ wernerhh, tja, gute Frage, natürlich wäre es super, wenn das gelingt und ich drück alle Daumen, aber ich bleibe skeptisch, ich hab vor 1 Jahr mitverfolgt wie Prof Schachtschneider zusammen mit Compact und anderen beim Bundesverfassungsgericht gegen Merkels Asylpolitik vorging und dies ebenfalls hervorragend juristisch begründete und das BVerfGericht hat das alles ohne mit der Wimper zu zucken abgebügelt. Das hat das Gericht nicht die Bohne gejuckt. Und ich denke so wird es mit der GEZ genauso gehen. Man darf nicht vergessen, die Judikative ist längst im Bett mit den Regierenden. Da bin ich mir ganz sicher, wenn ich mir die Entscheidungen der letzten 20 Jahre so anschaue. Es wurde immer gegen das Volk entschieden, immer.
Bravo. Der Mann hat Eier!
ich will nur euch auf meinen letzten Beitrag aufmerksam machen. ARD ist ein Dreckschleuder https://levanlevanblog.wordpress.com/
Die Politik ist nicht genug. Jetzt redet man Scheisse auch im Sportschau
Top, absolut top, finde ich, sehr gut begründet. Ein guter Ansatz die Verweigerung mit dem Zwang zum Kriegsdienst zu begründen. Find ich wirklich super. Leider bin ich mir sicher, dass es ARD und ZDF null interessiert und ein Standardantwortschreiben folgt.
Dann sollten möglichst Viele diesen hervorragenden Text als Standardverweigerungsschreiben verwenden. Ich frage mich, ob das möglich und vor allem dem Author recht ist.
Ich seh das Problem nicht in der Begründung, das Problem ist, dass ARD und ZDF grundsätzlich kein Grund interessiert, kurzum, ARD und ZDF tun was sie wollen. Es interessiert die einfach nicht.
ARD und ZDF nicht mit Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio vermischen. Das eine sind die Rundfunkanstalten, das andere eine Private Firma mit Erpressermethoden um an Geld zu bekommen.
Für mich ist das alles derselbe Dreck.