Schlagwörter
ARD, Demokratie, Desinformation, Mediendiskurs, Propaganda, Staatsmedien, ZDF
Heute vor drei Jahren urteilte das Bundesverfassungsgericht halbherzig (die Mitglieder des Senats selbst von jahrzehntelanger Propaganda durchtränkt) über den Einfluss der Parteien in den Gremien der Öffentlich-Rechtlichen. Ausdrücklich betonte das Urteil, dass die ÖR nicht zum Staatsfunk werden dürften, der sie doch längst waren. Die Staatssender freuten sich und die Regierungspropaganda ist heute schlimmer als jemals zuvor in Deutschland.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll die im Gemeinwesen vertretenen Meinungen facettenreich widerspiegeln; er darf aber nicht zum Staatsfunk werden, der lediglich die Auffassung von Regierung und Exekutive verbreitet.
Ein abweichendes Urteil des Verfassungsrichters Paulus hatten die heute weithin als „Lügenpresse“ bekannten Mainstreammedien – darunter ARD und ZDF – damals verschwiegen. Hätte sich seine Vernunft vor drei Jahren durchgesetzt, dann wäre dies der erste Schritt zu einem tatsächlich unabhängigen Rundfunk gewesen.
Zur Erinnerung unser Artikel vom 25.03.2014:
In den Medien wird das Urteil überwiegend als Erfolg dargestellt 1,2,3,4,5 und auf den ersten Blick erscheint es auch so. Allerdings wird in dem Urteil nur das halbherzig umgesetzt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: KEIN Einfluss des Staates, respektive der Parteien auf die Sender, denn nur so könnte man tatsächlich von unabhängigem Journalismus sprechen.
Der Einfluss von Parteien und Politikern wird in dem Urteil bestenfalls gemindert, er wird aber auch zweifellos zementiert.
Was die Medien bisher verschweigen: Es gibt eine abweichende Meinung des Richters Prof. Dr. Andreas L. Paulus, die selbstverständlich in der Pressemitteilung wiedergegeben wird.
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Die abweichende Meinung von Richter Paulus (die man sich als vorherrschende Meinung gewünscht hätte):
„Dem Urteil kann ich nicht zustimmen, soweit es im staatsfreien oder auch nur „staatsfernen“ Zweiten Deutschen Fernsehen die Mitwirkung von Mitgliedern der Exekutive in den Aufsichtsgremien für verfassungsrechtlich zulässig erklärt. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen Breite des Sendeangebots. Diesen Grundansatz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halte ich in Einklang mit dem Urteil auch weiterhin für richtig. Das Urteil setzt seinen eigenen Ansatz aber nur zum Teil um, obwohl sich seit dem ersten Fernsehurteil herausgestellt hat, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens dem Grundsatz der Staatsferne nicht gerecht wird. Die Gremien – und mit ihnen die Anstalten – passen sich der Politik an, nicht die Politik den Aufgaben der Gremien.
Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element eben dieser Vielfaltsgewährleistung um. Meiner Auffassung nach reicht eine Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht aus. Vielmehr halte ich eine weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates für erforderlich, um – nach dem Beispiel der meisten Länderanstalten – die Kontrollorgane des Zweiten Deutschen Fernsehens von staatlichem Einfluss zu emanzipieren. Bei ihnen ist die Gefahr einer politischen Instrumentalisierung höher als bei Mitgliedern von Parlamenten und Parteien, die von der Verfassung als Volksvertreter und Vermittler zwischen dem Staat und den Bürgern vorgesehen sind.
Allenfalls mag es noch angehen, im Sinne einer föderalen „Brechung“ die Mitwirkung von Exekutivmitgliedern im Fernsehrat zu einem geringen Maß zuzulassen. Ganz auszuschließen ist aber die Mitgliedschaft der Länderexekutive im Verwaltungsrat. Bei diesem führen die vagen Vorgaben des Urteils für die Pluralität der Staatsvertreter kaum eine wirksame Vielfaltssicherung herbei.“ (LINK;Hervorhebungen v. Autor)
Tatsächlich stellt sich das Urteil damit als kleine Korrektur, aber auch Zementierung einer Praxis heraus, die den Einfluss des Staates auf die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auch zukünftig gewährleistet. Der Kampf der Propagandaschau geht also notgedrungen weiter. Nur eine starke Kampagne der Zivilgesellschaft, die sich durch Zahlungsverweigerung gegen den Einfluss der Parteien zur Wehr setzt, kann auf Dauer dafür sorgen, dass wir für unser Geld auch tatsächlich unparteiliche, weitestgehend objektive, vielfältige und ausgewogene Informationen bekommen – so wie es der Rundfunkstaatsvertrag fordert.
Aber diese Rundfunkbeitrag können deutsche Bewohner noch bezahlen, auch Sozial- Ausländer bezahlen das aus Tasche des Staates, wenn ich das richtig verstehe. Deswegen alles noch gut. Aber wenn es so weiter geht, dann wird das nötige Geld vielleicht schon fehlen.
Gerichtsuhrteile werden dann nicht mehr nutzen.
Ich vermute dass diese deutsche Richter glauben dass irgendwann der Russe alle kosten decken wird.
Was und wie deutsche Richter zu dem Thema denken, deckt Dr. Norbert Häring auf:
Das Verwaltungsgericht München liefert eine neue Schote zum Rundfunkbeitrag
http://norberthaering.de/de/27-german/news/799-vg-muenchen-gez-3
Leipziger Buchmesse

ARD und ZDF gründen immer mehr privatwirtschaftliche Unternehmen. Wir werden einerseits zur Finanzierung dieser Firmengründungen terrorisiert, können aber andererseits keinerlei Einfluss auf die Unternehmen ausüben. Neben Unternehmen der Unterhaltungsindustrie und Werbung gibt es Buchverlage, Finanzunternehmen usw., die von ARD und ZDF gegründet wurden. Da entsteht auf Kosten der Zwangsabgabenzahler ein riesiger Konzern, der von korrupten Lügnern kontrolliert wird. Was hat das noch mit der freien Berichterstattung des Rundfunks zu tun?
Vielleicht sollte das Bundesverfassungsgericht die Frage beantworten. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass die Zwangsfinanzierung des gesamten Unterhaltungsmists und sonstiger Geschäfte dem Sinn des Artikel 5 des Grundgesetzes entspricht. Ich interpretieren den Artikel 5 so, dass Bürger das Recht auf selbst ausgeübte freie Berichterstattung und auf uneingeschränkt freie Wahl der Quellen haben. Das schließt eine Zwangsfinanzierung eines Staatsfunks oder irgendeiner sonstigen Organisation aus. Das schließt auch eine Zwangsfinanzierung der Leitmedien (Lügenpresse) über ein „Leistungsschutzrecht“ aus. Ich verstehe den Artikel 5 als Schutz des Bürgers gegen den Staat, der beispielsweise durch eine „Fake News“ Kampagne Zensur ausübt, um einem zwangsfinanzierten Staatsfunk und den Lügenmedien eine dominierende Rolle zu erhalten.
Und weil der MDR sich so prominent präsentiert:
https://mebucom.de/news-detail/Job.Karriere/spremberg-neuer-operativer-geschaeftsfuehrer-der-drefa-holding.html
„… DREFA Media Holding GmbH … unterstrich die MDR-Intendantin und Gesellschafterin der Holding Karola Wille. … Die DREFA Media Holding GmbH steht als 100-prozentige Tochter des MDR an der Spitze von 14 Medienunternehmen …“
Es ist erstaunlich, dass sie bei ihren vielen Jobs noch die Zeit findet, gegen Hadmut Danisch vorzugehen.
Ihr steht Susanne Baer zur Seite, die Verfassungsrichterin und Professorin, deren eigene Universität erklärt hat, dass niemand weiß was Baer eigentlich lehrt (alles bestens von Herrn Danisch unter http://danisch.de/ dokumentiert).
Die Investition in Susanne Baer hat sich für die Seilschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bereits bewährt:
GEZ rechtens? Verfassungsrichter winkte Gesetz seines Bruders durch
https://www.berlinjournal.biz/gez-rechtens-verfassungsrichter-winkte-gesetz-seines-bruders-durch/
Gefasst wurde der Beschluss laut Ohm „von der 3. Kammer des Ersten Senats, konkret vom Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof und den Richtern Susanne Baer und Johannes Masing“. Laut Ohm sahen die Richter „allesamt von einer weiteren Begründung“ ihrer Entscheidung ab.
„Die Anstalt“ hatte mit nur einem Plakat, das die Verbindungen der Lügenpresse (einschl. ÖR) mit transatlantischen Organisationen aufzeigt, viel Aufmerksamkeit erregt. Ich bin mit sicher, dass wenn wir die Seilschaften und Geschäfte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufdecken und veröffentlichen, dann wird der zwangsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner derzeitigen Zwangsabgabenbeute von fast 10 Milliarden Euro pro Jahr von den Menschen im Lande nicht mehr getragen. Dann werden einige Personen der Seilschaft ins Zuchthaus gehen.
Als das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass Artikel 5 GG die Finanzierung des ÖR rechtfertigt, hatte es ein Recht zum Schutz (!) der Bürger gegen die Bürger eingesetzt. Als dann das BVerfG auch noch urteilte, dass der Sumpf aus Unterhaltung usw. ebenfalls nach Artikel 5 GG von den Bürgern finanziert werden muss, hat es die Schleusen der Korruption geöffnet. Mit dem Durchwinken (!) der Zwangsabgabe hat das BVerfG jeglichen Widerstand gegen die Seilschaft gebrochen. Wen wundert es wenn Herr Danisch aufzeigt, dass das BVerfG selbst Teil der Seilschaft ist.
Du hast offensichtlich kein Verständnis dafür, dass sich linientreue Journalisten als Geschäftsführer, Marketingleiter oder Verkaufsleiter oder ihre Verwandten noch etwas dazu verdienen können. Auch kann man in so einem undurchsichtigen Holding Moloch noch einige abgewrackte Politiker vor der Arbeitslosigkeit retten. Diese privaten Staatsfunk-Töchter sind doch nur das Flaschensammeln des deutschen Rentners, ein kleiner Zuverdienst.
Du meinst 2014! Kleiner Fehler, aber danke für den Artikel!
Danke!
Neben der Regierung haben wir auch noch Logen wie die Atlantik Brücke, die den ÖR kontrollieren. Die einzige Gruppe unseres Staates, die den ÖR nicht kontrollieren kann, ist die der Bürger. Den Bürgern wird mit der Zwangsabgabe sogar die Einflussnahme über das Geld genommen.
Hinzu kommt die Einflussnahme durch die Atlantik Brücke und weiterer Organisationen der Oligarchen Warburg über Politiker, die in dieser Loge Mitglied sind.
Danke für die Info zur abweichenden Meinung von Paulus. Die ist auch mir neu.
Die Mitglieder des Senats sind nicht nur Propaganda ausgesetzt, sie werden auch durch das Parteienkartell ausgeklüngelt und beißen deshalb nicht die Hand, die sie füttert.
Richtig. Am deutlichsten wird das in der Person von Peter Müller. Ein langjähriger Politiker der saarländischen CDU, der von 1999 bis 2011 sogar Ministerpräsident des Saarlandes und in den letzten drei Jahren sogar zeitgleich (!!) dessen Justizminister war, um dann direkt ins Bundesverfassungsgericht zu wechseln.
Mittlerweile frage ich mich, in wieweit das Verfassungsgericht selbst verfassungsfeindlich geworden ist. Denn ich habe den -vielleicht falschen- Eindruck dass es mittlerweile von deutschen Staatsbürgern kommende Beschwerden völlig blockiert, sich also gar nicht mehr mit den Inhalten der Beschwerden befasst wie es seine Pflicht ist. Wenn dies der Fall ist das das Verfassungsgericht nicht mehr willens oder in der Lage ist, die Verfassung zu schützen, dann hat Deutschland das Prädikat als Rechtsstaat verloren.
dann hat Deutschland das Prädikat als Rechtsstaat verloren
In den wirklich entscheidenden, großen politischen Fragen ist das doch ohne Frage der Fall. Man betrachte nur die sogenannte Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft, die bereits die Gewaltentrennung aufhebt. Und was das Verfassungsgericht und dessen Besetzung angeht, so entstammt sie ja qua Ernennnung faktisch dem Parteienstaat. Und so urteilt das BVerfG in sämtlichen wirklich großen Fragen stets zugunsten der Position der Regierung und des Parteienstaats, in den Urteilen immer mit kleinen kosmetischen Einschränkungen versehen. Man denke nur an die gesamte Rechtsprechung in Sachen Euro-„Rettung“. Dieses Gericht ist längst zu einem Feigenblatt der herrschenden Demokratur geworden, wenn es denn jemals was anderes war. Es würde auch keinen Aufstand wagen, selbst wenn es wollte. In Zeiten des Globalismus drehen Räder von einer Gewalt und Wirkmacht, denen sich eine solche nationale Institution niemals effektiv entgegenstellen würde. Und so singen die Richter all die gewünschten Lieder, von erfreulichen Ausnahmen wie Paulus abgesehen.
Mit Ihrer Analyse gehe völlig konform, mit der einen Ausnahme, was den Einfluss des „Globalismus“ angeht. Wer dort die Ursachen für alles mögliche sucht, stellt unsere Regierenden als getriebene Opfer dar und exculpiert sie somit.
Zwar ist, wie viele wissen, die BRD kein souveräner Staat. Aber das hat imo weniger mit der Globalisierung zu tun als mit der Besatzungsmacht USA. Aber selbst in einem nichtsouveränen Land hat die Regierung gewisse Spielräume, aber nicht einmal diese werden genutzt.
Hier nochmal an passender Stelle zum Verständnis: Vielleicht fordert dieser Rundfunkvertrag tatsächlich Irgendetwas, ansonsten fordert da Nix & Niemand Etwas, schon gar keine Verfassung/Grundgesetz.
Im Übrigen gibt es längst ausgewogene und meinungsvielfältige Berichterstattung:
Im Internet nämlich.
Allein, die eigene Meinung bilden, also für sich sortieren, was ist Schwachsinn und was nicht, muß sich der Bürge(r) halt selbst und so sollte es doch schließlich sein ;-)
Der frühere Artikel/Kommentar:
Mythos eines verfassungsmäßigen Auftrages zu einer sogenannten informellen „Grundversorgung“ mittels öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten oder auch anderer Organisationen:
Zunächst einmal müssen wir bei dieser kleinen Analyse davon ausgehen, daß das sogenannte Grundgesetz für die BRD tatsächlich gilt. Hier kann man mittels fehlendem Geltungsbereich bzgl. der nach normalem Verständnis nicht statthaften Textüberblendung des Artikel 23 GG tatsächlich geteilter Meinung sein. Allein, das mittlerweile seit dem (29. September 1990) schon wieder etwa 2,6 jahrzehntelange konkludente dbzgl. Handeln einer überwiegenden Mehrheit der Bundesbürgen (ob aus Einfältigkeit oder anderen Gründen sei einmal dahingestellt), läßt ja zumindest den Schluß der schweigenden Duldung zu.
Kommen wir nun deswegen gleich zum Rundfunk:
In den sogenannten Rundfunk-Staatsverträgen (auch hier alles immer unter der unterstellten Vorraussetzung der tatsächlichen Gültigkeit) bzw. vor allem in den ausgeurteilten und damit der als Rechtsmäßigkeit angesehenen Zwangsfinanzierung mittels einer empfangs- und gar geräteunabhängigen sogenannten Haushaltsabgabe, ist von einem allgemeinen oder ganz hochtrabend staatsmännisch wie ein Monstranz vor sich hergeschobenen „verfassungsmäßigen Auftrage zur Grundversorgung der Bevölkerungen mit Informationen“ die Rede.
Schaut man nun jedoch einmal (inkl. Präambel) ins Grundgesetz (vermutlich 95% der Bundesbürgen haben das noch nie getan aber das nur am Rande), findet sich in der Tat nur ein einziger Artikel, der das Thema zumindest irgendwie tangiert= Artikel 5 GG – Zitat:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Zitat Ende, siehe auch
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Von einem „Auftrag zur Verfügungstellung von Informationen“ (an wen auch immer) ist hier, sowie in sämtlichen anderen 145 Artikeln sowie auch in der Präambel keinerlei Rede.
Bliebe die Frage, wie man nun dazu kommt, daß irgendwelche wohl aus mystischer Zauberkraft entstandenen & nunmehr bestehenden „Anstalten“ den herbei phantasierten Versorgungsauftrag hätten:
Ein Kollege hat hier einmal paar Ausführungen ins Netz gestellt:
Quelle aus Impressum = Harald Simon
https://wohnungsabgabe.de/rundfunkimgrundgesetz.html Zitat:
„Wie kann man nun in die „Freiheit der Bericherstattung durch Rundfunk” das Vollversorgungspaket der öffentlich-rechtlichen Anstalten hineininterpretieren, ohne sich ganz weit vom Wortlaut zu entfernen?
Stünde es dem Rechtsstaat nicht gut an, wenn Richter die Erkenntnis ihres Berufsstandes, dass eben nicht alles Auslegungssache, sondern manchmal Dinge ganz einfach eindeutig sind, in ihre Entscheidungen einfließen lassen würden? Dann müssten nicht Rundfunk allgemein einen imaginären Vorteil für alle darstellen, obwohl das Grundgesetz lediglich die Freiheit der Berichterstattung abdeckt.“
Zitat Ende und sehr gut formuliert.
Selbst im vielzitierten Gutachten des Prof. Paul Kirchhof zur Finanzierung des ÖR, welches ja die Urgrundlage der höchstrichterlichen Urteile zur Legitimität der Anstalten sowie vor allem deren Zwangsfinanzierung mittels Haushaltsabgabe ab 2013 sind, wird diese Frage nicht beantwortet (Das der Vorsitzende des Senats des BVG nun auch Kirchhof heißt, betrachten wir mal an dieser Stelle als einen reinen Zufall):
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiW-JGxh7rSAhVLnRQKHa_fBugQFggoMAI&url=http%3A%2F%2Fwww.ard.de%2Fdownload%2F398406%2Findex.pdf&usg=AFQjCNEwIMkDz_I5PK32lZQ6X5Yk_vQoIg&sig2=aVpQS7XfNIQ15DRC7Pe2Zg
Zitat:
„I. Das geltende Konzept der Rundfunkfinanzierung
Die Rundfunkanstalten bieten mit ihren Programmen eine „allgemein zugängliche Quelle“ der Information, aus der sich ungehindert zu unterrichten jedermann das Recht hat (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG). Der Rundfunk erfüllt den klassischen Funktionsauftrag, allgemein zu informieren
und zu unterhalten, an der privaten und politischen Meinungs- und Willensbildung mitzuwirken, eine kulturelle Verantwortung wahrzunehmen.
Der Empfänger der Rundfunksendungen hat jedoch keinen Anspruch auf unentgeltlichen Empfang. Vielmehr kann der Empfänger gesetzlich zu
einer Geldleistung ohne Rücksicht auf seine Nutzungsgewohnheiten verpflichtet werden. Diese Rundfunkfinanzierung „unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen“ erlaubt ein Programmangebot, das
den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher Vielfalt und willentlicher Offenheit entspricht. In der Gewährleistung dieser Rundfunkautonomie und in der Sicherstellung einer entwicklungsoffenen Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen im dualen System
rechtfertigt sich die Abgabenfinanzierung des öffentlichen Rundfunks.“
Zitat Ende.
Das geht so quadratisch-gedrechselt fabuliert weiter auf insgesamt 85 Seiten. Entscheidend in unserer Analyse ist jedoch dieser kurze Abschnitt, weil hier ein Bezug zur Verfassung (GG) hergestellt wird:
„Die Rundfunkanstalten bieten mit ihren Programmen eine „allgemein zugängliche Quelle“ der Information, aus der sich ungehindert zu unterrichten jedermann das Recht hat (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG). Der Rundfunk erfüllt den klassischen Funktionsauftrag, allgemein zu informieren und zu unterhalten…..“
Ob er das nun erfüllt oder nicht ist jedoch zunächst sein eigenes Problem. Beauftragt wurde er nicht von der Verfassung(GG), nicht jemals vom Volke und gleich recht nicht direkt. Wir haben es hier also mit einer klassischen Selbstermächtigung im Geiste der Nationalsozialisten zu tun. Zumindest das beantwortet die Frage nach der mittlerweile im Grunde gleichen, ähnlichen oder gar noch schlimmeren Arbeitsweise.
Kirchhofs Buchstaben-Schwurbelei im Gutachten ab Seite 22 bzgl. des Kapitel X -GG (= Artikel 104ff) zur Steuergesetzgebung usw. kann logischerweise mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk oder gar dessen Finanzierung nichts zu tun haben, kollidiere eine direkte Staatsfinanzierung des Rundfunkes ja eben mit der gebotenen Unabhängigkeit, Objektivität sowie vor allem der Staatsferne. Zudem schreibt er ja selbst-Zitat:
„Das Grundgesetz enthält keinen abschließenden Kanon zulässiger Abgabetypen“ Zitat Ende
Es spielt also Fazit gar keine Rolle, ob die Anstalten nun die verlängerten Arme und Mäuler irgendwelcher Politpropagandisten, ausgeschickt von welchen Hintergrundnetzwerken oder was auch immer sind, will heißen, selbst wenn die also nur tatsächlich objektiv, unparteiisch und wahrhaftig berichten würden, einen Grund zur Pflichtfinanzierung gibt es hier trotzdem mangels eines nicht ausdrücklich bestehenden und nachvollziehbar im Texte des GG aufzufindenden niedergeschriebenen verfassungsmäßigen Auftrages nicht. Was die Anstalten bzw. deren beauftragte!!! Gutachter (Kirchhof) aus den Texten ableiten, ist völlig irrelevant.
Gleichwohl könne jeder aus dem z.B. allgemeinen Versammlungsrecht (Artikel 8 GG) herbeikommen und sich hieraus ebenso einen „Funktionsauftrag“ ableiten, also z.B. selbsternannt Equipment und Infrastruktur für Versammlungen & Demonstrationen ungefragt zur Verfügung zu stellen, und sich dafür dann noch zwangsweise bezahlen zu lassen. Von der derzeitigen Chuzpe, beim Funkbeitrag zudem nunmehr gar nicht mehr den wirklichen Konsum des Pflichtzahlers zugrunde zu legen, ganz zu schweigen.
Oder nehmen wir den Artikel 4 der Glaubensfreiheit: Tatsächlich kann jeder die überall vorhandenen Buße- Bet- Schweige- Schlecht- & Wohlfühl- + Sinniertempel betreten und bestaunen, muß es jedoch natürlich nicht. Die hierfür wiederum von den staatlichen Stellen eingezogenen sogenannten „Kirchensteuern“ sind in Wahrheit keine Steuern, sondern natürlich (noch) folgerichtig reine freiwillige Spenden. Das hier jedoch durch die Hintertür bereits ebenso eine heimliche Allgemeinfinanzierung (Bischofsgehälter + Finanzamtpersonal) stattfindet ist ein anderes Thema.
Es handelt sich also bei den öffentlichen Rumflunkeranstalten nicht nur um ein mittlerweile extrem systemrelevantes Konstrukt zur Verwirrung, Desinformation und vor allem Aufputschung, oder wenn man es anders herum betrachtet, zur Einlullung der Massen, zudem ist das halt ganz simpel von Anfang an ein reiner gigantischer & klassischer Trickbetrug.
Dieser ist an Abgefeimtheit nicht nur aufgrund der riesigen finanziellen Dimension (~8 Mrd. € p.A.) kaum zu überbieten, sondern auch, da ja hier gar mit angeblichen „verfassungsmäßigen Aufträgen“ vor den höchsten Gerichten hausieren gegangen wird, die es so gar nicht gibt, nie gab und selbstverständlich auch so niemals geben dürfte, da ein derartiger „Auftrag“ ja eben den Artikel 5-GG zur freien Informationsbeschaffung ad Absurdum führen würde.