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Klageschrift Häring gegen Hessischer Rundfunk auf Barzahlung der Rundfunkgebühr

NorbertHäringIn meinem Verfahren beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat der Hessische Rundfunk nun ein zweites (rechtlich fehlerhaftes) Urteil zitiert, das auf §14 Bundesbankgesetz keinen Bezug nimmt. Um nach Möglichkeit zu verhindern, dass weitere Gerichts­ent­schei­dungen ergehen, die § 14 Bun­des­bank­gesetz nicht berücksichtigen, habe ich mit entschlossen, die Klageschrift aus meinem Ver­fah­ren nun hier zu veröffentlichen.

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