Ein Bericht über Propaganda im zweiten deutschen Fernsehen stellt fest: „25 Jahre nach Ende des Kalten Krieges müssen wir uns wieder klar machen, was Propaganda eigentlich ist.“

Ein kurzer Bericht über Propaganda im Fernsehen zeigt (oh Wunder) wie Propagandabilder einst entstanden und wie sie auch heute noch zur Untermauerung von gewünschten Botschaften eingesetzt werden.

Dass Publikumsbeschwerden, welche diese manipulative Praxis anprangern, mit schöner Regelmäßigkeit von den Programmverantwortlichen „entschieden“ zurückgewiesen werden, verschweigt dieser Bericht.

Es fällt auf, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten scheibchenweise in Demut üben und eigene Fehler thematisieren – aber warum thematisiert das ZDF im Beitrag nur die Fehler der Anderen?

Das ZDF verweist in seinem Kurzbetrag unter anderem auf die zurückgezogenen Tagesthemen vom 20.05.2014, verschweigt aber, dass im eigenem Haus einer entsprechende Beschwerde aus fadenscheinigen Gründen nicht abgeholfen wurde.

Bilder, welche Protagonisten im Ukrainekonflikt mit einschlägigen Nazisymbolen zeigten, seien in westlichen Medien sogut wie garnicht vorgekommen. Aha. Der russische Separatist, der an der Absturzstelle der MH 17 einen Teddybär in die Höhe hielt, wurde nun nach Monaten vom ZDF „rehabilitiert“. Das ZDF jedoch darf weiterhin ungestraft behaupten, dass die Separatisten Plünderer sind.

Jakob Augstein sagte sinngemäß, dass in Deutschland (im Gegensatz zu Russland) zwar über die Fehler gesprochen werden könne, aber dass die Einsichten nicht die Redaktionen durchdrängen und es immer so weiter gehe. Diese Annahme kann ich aus Publikumssicht guten Gewissens bestätigen.

Programmbeschwerde vom 08. August 2014 zur „Frontal 21“-Sendung vom 05. August 2014; Programmbeschwerde vom 09. September 2014 zur „heute“-Sendung vom 08. September 2014; Programmbeschwerde vom 13. September 2014 zur „heute-journal“-Sendung vom 05. September 2014; Programmbeschwerde vom 21. September 2014 zum „ZDF-Mittagsmagazin“ vom 12. Mai 2014; hier: Mitteilung über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens gem. § 21 Absatz 3 ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung)
 
 
Sehr geehrte Frau Müller,
 
nachdem der Beschwerdeausschuss sowie der Fernsehrat Ihre o. g. Beschwerden eingehend beraten haben, darf ich Ihnen gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung zum Ausgang des Beschwerdeverfahrens mitteilen, dass der Fernsehrat jede einzelne Programmbeschwerde in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2014 in Mainz abschließend als unbegründet zurückgewiesen hat.
Der Fernsehrat hat ebenso wie sein Beschwerdeausschuss keinen Verstoß gegen die für das ZDF geltenden Rechtsvorschriften festgestellt.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz
 
ZDF
Fernsehrat
55100 Mainz
Deutschland
Web:www.zdf.de und www.fernsehrat.zdf.de 


Mit dem Zweiten sieht man besser