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ardzdfAm Samstag haben wir hier darüber berichtet, dass ARD und ZDF den Friedensappell hochrangiger ehemaliger und aktiver Politiker, Künstler und Intellektuellen in den Nachrichtensendungen verschwiegen haben.

Heute haben Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer diesbezüglich Programmbeschwerde wegen unterlassener Berichterstattung eingelegt:

An
Frau Ute Schildt,
Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats
Hamburg
Rothenbaumchaussee 131
(p. E-Mail Gremienbuero@ndr.de)
Herrn
Intendant Lutz Marmor
(p. E-Mail l.marmor@ndr.de)
Herrn Ruprecht Polenz
Vorsitzender des ZDF-Fernsehrates
p. E-Mail: zuschauerredaktion@zdf.de
Herrn Thomas Bellut
Intendant des ZDF
p. E-Mail: zuschauerredaktion@zdf.de

Beschwerde wegen Verstoßes gegen §§ 5, 7 und 8 NDR-Staatsvertrag
resp. §§ 5 und 6 ZDF-Staatsvertrag
Hier: Nachrichtenunterdrückung am 05./06. 12. 2014 betr. Prominenten-Appell
„Wieder Krieg in Europa? Nicht in unserem Namen!“

Sehr geehrte Frau Schildt, sehr geehrte Herren Polenz, Marmor und Bellut,

wir erheben hiermit Beschwerde über die Nachrichtengestaltung der Redaktionen von Tagesschau und Tagesthemen sowie der Redaktionen von heute und heute-journal wegen Verstoßes gegen wesentliche Bestimmungen des NDR-Staatsvertrages resp. des ZDF-Staatsvertrages – begangen mittels unterlassener Berichterstattung. Wir sehen in dem im Betreff genannten Vorgang einen schwerwiegenden Fall von Nachrichtenunterdrückung.
Am 5. Dezember richteten in der Wochenzeitung Die Zeit 60 herausragende Mitbürger aus Wissenschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft einen Friedensappell an Bundeskanzlerin Merkel, an die Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages und an weitere Entscheidungsträger in Politik und Medien:
„Wieder Krieg in Europa? Nicht in unserem Namen!“

http://www.zeit.de/politik/2014-12/aufruf-russland-dialog

Zu den Erstunterzeichnern dieses Appells gehören ein ehemalige Bundespräsident, ehemalige Bundestags-VizepräsidentInnen, ein Ex-Bundeskanzler, Minister, Staatsekretäre, Abgeordnete und viele über die Grenzen unseres Landes hinaus bekannte Kulturschaffende, Wissenschaftler und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Trotz des Gewichts, den der Appell und seine Initiatoren fraglos haben – eine wortgleiche Petition wurde übrigens mittlerweile von vielen tausend Mitbürgern unterzeichnet und erfährt weiter großen Zuspruch – berichteten die wichtigsten TV-Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit keinem Wort über diesen Friedensaufruf.
ARD und ZDF bestätigten mit dieser manipulativen Nachrichtengestaltung einmal mehr ihre Parteilichkeit, regierungshörigen Konformismus und Mangel an journalistischer Unabhängigkeit. Offenbar sollte der Appell, die Kanzlerin möge den gegenwärtigen, Kriegsgefahr heraufbeschwörenden Kurs verlassen und zu einer neuen Entspannungspolitik finden, der bundesweiten Öffentlichkeit vorenthalten werden.

Wir betrachten diese hermetische Informationspolitik der Redaktionen als Nachrichtenunterdrückung und als einen schwerwiegenden Verstoß gegen folgende staatsvertraglichen Bestimmungen:
seitens des NDR (für die ARD):
§ 5 Programmauftrag
(1) Der NDR hat (…) einen objektiven und umfassenden Überblick über das (…) Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information (…)zu dienen.
§ 7 Programmgrundsätze
(…) Das Programm des NDR soll (…) die internationale Verständigung fördern, für die Friedenssicherung (…) eintreten (…)
§ 8 Programmgestaltung
(1) Der NDR ist (…) zur Wahrheit verpflichtet. (…) (…) Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen. (2) Berichterstattung und Informationssendungen (…) müssen unabhängig und sachlich sein.. (…)
seitens des ZDF
§ 5 Gestaltung der Sendungen
(1) In den Sendungen des ZDF soll den Fernsehteilnehmern (…) ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden. Die Sendungen sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.
(2) Das Geschehen in den einzelnen Ländern und die kulturelle Vielfalt Deutschlands sind angemessen im Programm darzustellen.
(3) Das ZDF hat in seinen Sendungen (…) der Verständigung unter den Völkern (zu) dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.
§ 6 Berichterstattung
(1) Die Berichterstattung soll umfassend (…) und sachlich sein
Wir halten unsere Feststellung für selbsterklärend, dass mit der Unterlassung, über den Appell in den angesprochenen Nachrichtensendungen zu informieren, gravierend gegen die zitierten gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wurde und fordern daher Sie und Ihre Gremien zu kritischer Prüfung und Korrektur auf.

Mit höflichen Grüßen
Volker Bräutigam
Friedhelm Klinkhammer