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Die Desinformation der öffentlich-rechtlichen Propagandasender über die in der Ostukraine gefangen genommenen Bundeswehrsoldaten wird weiter fortgesetzt. Nach wie vor wird rundheraus von OSZE-Mitarbeitern oder OSZE-Beobachtern gelogen oder es wird subtiler über den Kontext der Eindruck vermittelt, die Mission der Offiziere sei von der OSZE geleitet oder unterstützt. All das ist vollkommener Unsinn und dreiste Lüge. Gabriele Krone-Schmalz bemüht sich gestern bei Anne Will redlich, die wahren Hintergründe zu erklären, hatte aber in einem schamlos daher lügenden Kanzleramtschef Altmaier einen Widersacher, der durch seine Funktion in der Regierung als Mitschuldiger für dieses Spionage-Desaster zu gelten hat.

ardDesinformation, Lügen und Hetze der ARD stoßen aber auf immer mehr Widerstand. Volker Bräutigam – ehemals Redakteur der tagesschau – hat wegen der evidenten Verstöße gegen den Staatsvertrag Beschwerdebriefe an die Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats Ute Schildt, den Intendanten Lutz Marmor, ARD-aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke, Chefredakteurin Claudia Spiewak und den Redakteursausschuss des NDR geschrieben.

Die Propagandaschau dokumentiert den Brief, schließt sich inhaltlich vollumfänglich der Beschwerde an und ruft dazu auf weitere Beschwerden in dieser Causa an gremienbuero@ndr.de zu senden:

Frau Ute Schildt, Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats
Hamburg
Rothenbaumchaussee 131

Nachrichtlich an:
Herrn Intendant Lutz Marmor (p. E-Mail: ndr@ndr.de)
Herrn ARD-aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke (redaktion@tagesschau.de)
Frau Chefredakteurin Claudia Spiewak (p. E-Mail: ndr@ndr.de)
Redakteursausschuss des NDR (p. E-Mail: ndr@ndr.de)
Beschwerde über desinformierende Ukraine-Berichterstattung des NDR resp. der Redaktion ARD-aktuell

 

Sehr geehrte Frau Schildt,

 hiermit mache ich von meinem Recht Gebrauch, wegen Art der Berichterstattung des NDR und der von ihm zu organisierenden Sendungen fürs Erste Deutsche Fernsehen, ARD-aktuell, über die Ereignisse in der Ukraine Beschwerde wegen Verletzung des NDR-Staatsvertrags zu erheben.

Konkret beziehe ich mich auf zwei Komplexe von fahrlässiger, wenn nicht absichtlicher Falschinformation:

I.

Die in der Ost-Ukraine am 25. April festgesetzte Gruppe von Offizieren, die dort angeblich auf Basis des Wiener Dokuments der OSZE informatiossuchend tätig geworden war, wurde noch vier Tage nach dem Zwischenfall in den NDR- und ARD-Nachrichten fälschlich als “OSZE-Militärbeobachter” tituliert, obwohl die OSZE sofort klargestellt hatte, dass die Männer nicht zur OSZE-Mission gehörten. Beleg: Offizielle Erklärung Claus Neukirch, Vizechef des OSZE-Krisenpräventions-Zentrums, am 25. April, gegenüber dem ORF:
“….Wir haben für diesen speziellen Besuch keine Risikoeinschätzung gemacht, weil es nicht unser Besuch ist.” Und weiter, im Interview: „Ich muss aber auch sagen, dass es sich genau genommen nicht um Mitarbeiter der OSZE handelt (…), sondern es sind Militärbeobachter, die bilateral dort unter einem OSZE-Dokument tätig sind. (…) Bei den Gefangenen handle es sich um eine “bilaterale Mission unter Führung des Zentrums für Verifikationsaufgaben der deutschen Bundeswehr”.

Eine allereinfachste Recherche (hier: Lektüre des allgemein zugänglichen Wiener Dokuments sowie der OSZE-Charta) zu der die NDR- und die ARD-Nachrichtenredakteure lt. Staatsvertrag verpflichtet waren, hätte ergeben, dass die OSZE grundsätzlich keine verdeckten Militärinspektionen durchführt, auch nicht unter dem Wiener Dokument, das im Rahmen vertrauensbildender Maßnahmen Inspektionen in “Bezeichneten Gebieten” an regulären Truppenstandorten, bei Manövern und bezüglich Hauptwaffensystemen vorsieht. Das Dokument enthält ausführliche Bestimmungen über die Gestaltung militärischer Kontaktmaßnahmen und der Zusammenarbeit (Kap. IV), schafft Transparenz durch Bestimmungen zur vorherigen Ankündigung bestimmter militärischer Aktivitäten und deren Beobachtung (Kap. V bzw. VI), z. B. auch die  förmliche Ankündigung gegenüber sämtlichen OSZE-Mitgliedern; das inspizierende Militärpersonal reist grundsätzlich in Uniform, unter Führung von Hoheits- und von Dienstgrad- sowie Truppenteil-Abzeichen und Orden und jedenfalls unbewaffnet zu den Inspektionsorten.
Im hier angesprochenen Fall war bereits am 25. April bekannt (zahlreiche Quellen im Internet), dass die Gruppe in Zivil unterwegs gewesen war, sich fälschlich als OSZE-Delegation ausgegeben hatte, bewaffnet war und sogar Sprengstoff mit sich führte (Quelle lt. SZ v. 26.4.: “Regierung” in Kiew!), Aufzeichnungen über Straßensperren u.ä. gemacht hatte, was nicht vom Wiener Dokument abgedeckt ist; sie hatte sich keineswegs an definierten Inspektionsorten offiziell angekündigt und die gesamte Reise auch nicht allen OSZE-Staaten, speziell nicht der Russischen Föderation, bekannt gegeben. Sie war vielmehr heimlich in die ostukrainische Region gereist und hatte als Zweck touristisches Sightseeing-Interesse vorgegeben.

Diese Fakten waren auch den NDR-Redaktionen bekannt bzw. hätten ihnen frühzeitig bekannt sein müssen. Dennoch wurde in Berichten und Kommentaren sogar noch am 29. April der irreführende Begriff “OSZE-Militärbeobachter” in Nachrichten und Kommentaren verwendet, die ostukrainischen Aktivisten wurden als “Geiselnehmer” und “Entführer” kriminalisiert.

Geradezu klassisch die verfälschende Moderation am 26.4. in den „Tagesthemen“ (Caren Miosga):

„(…) Diese Beobachter waren unter dem Dach der OSZE, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (…) unterwegs (…) Sie sind unabhängige Beobachter (…)“

Auch noch am 29.4. war in der 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau gleichsetzend von “OSZE-Militärbeobachtern” die Rede (z.B. im Reporterbericht Marion von Haaren”).

II.

Ergänzend und zur Abrundung meiner förmlichen Beschwerde darf ich aus einer Protestmail zitieren, die ich an die Redaktion ARD-aktuell gerichtet hatte und in der der zweite Beschwerdekomplex angesprochen ist, nämlich die generell tendenziöse Berichterstattung über die Ukraine:

“ (…) Weshalb es bei Ihnen offenbar noch nicht einmal zu einem Redaktionsbeschluss reicht, das fraglos illegale Putschisten-R e g i m e  in Kiew und seine faschistischen Kumpane in Kabinett und Parlament als das zu benennen, was sie sind – und nicht länger fälschend und anerkennend von “Übergangsregierung” zu berichten und meinungsmachende Titulierungen wie “Interims-Präsident” und “Regierungschef” zu verwenden, ist nachgerade unbegreiflich. (…)”

Der hier kritisierte sprachliche Missbrauch ist nichts anderes als fahrlässige, wenn nicht gar absichtliche Desinformation. Die bedauerliche Tatsache, dass die Regierung in Berlin die Junta in Kiew eilfertig und US-hörig de facto anerkannte und entsprechend tituliert, enthebt seriöse Journalisten nicht ihrer Verpflichtung zu sachgerechtem und informativem Sprachgebrauch.

Ich erspare mir an dieser Stelle Zitate aus den Hörfunk-Nachrichtensendungen des NDR, insbesondere von NDR-info, in denen es zu zahllosen vergleichbaren Mängeln in der Berichterstattung und Kommentierung über die Ukraine-Ereignisse kam. Kennzeichnend für die tendenziöse Informationsgestaltung: Die deutsche Bürgermehrheit der Gegner einer antirussischen Sanktionspolitik wird als „Putinversteher“ verächtlich gemacht (Rainald Becker, Tagesthemen, 23.4. 2014). Hetzerische Äußerungen wie: „… Um Putin in die Schranken zu weisen und eine Spaltung der Ukraine zu verhindern, wenn man es denn wirklich will, braucht es jetzt klare Kante und starke Geschütze” (Becker, ebd.), sollten sich für Sendungen des NDR von selbst verbieten, auch wenn ihr Autor das Wort “Geschütze” gleich danach und quasi augenzwinkernd mit “… politische, versteht sich” relativiert. Solche bösartigen Bemerkungen sprengen den Rahmen eines zulässigen Kommentars im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Aus meiner Sicht verletzen die verantwortlichen NDR-Redakteure unter Verzicht auf eigene Recherche (s.a. die fachlich fundierte Kritik der vielfach ausgezeichneten Journalistin Dr. Gabriele Krone-Schmalz zu dem Thema) und auf saubere sprachliche Bearbeitung der fraglos miserablen Agenturtexte generell folgende Bestimmungen des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk:

§ 5 Programmauftrag

(1) Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm hat der Information (…) zu dienen.

§ 7 Programmgrundsätze

(2) Der NDR hat in seinen Programmen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken (…). Das Programm des NDR soll (…) die internationale Verständigung fördern, für die Friedenssicherung (…) eintreten (…)

§ 8 Programmgestaltung

(1) Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. (…)

3.  (…)  Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.

(2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.  (…)

III. (Antrag)

“Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit im Sendegebiet des NDR. Dabei berücksichtigt er die vielfältigen Meinungen der Bürger und Bürgerinnen. Er achtet darauf, dass der NDR seine Aufgabe nach dem NDR-Staatsvertrag erfüllt. Das Gremium überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen (…)” (NDR-Staatsvertrag, § 18). Ich ersuche Sie, sehr geehrte Frau Schildt, höflichst, in diesem Sinne tätig zu werden, meine Beschwerde dem Programmausschuss des NDR-Rundfunkrats vorzulegen und angesichts der Bedeutung der Angelegenheit das gesamte Gremium, dem Sie vorsitzen, damit zu befassen.

Mit freundlichem Gruß
Volker Bräutigam

(Quelle)